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Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 10/09 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:AO, KStG 2002, EStG 2002
Schlagworte:Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos - Inhaltliche Anforderungen an die Revisionsbegründung - Rechtsmittel bei verweigerter Zustimmung zu geänderter Kapitalertragsteueranmeldung
Stichwort:Grundkapital
Leitsatz:Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wird nur dann gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 festgeschrieben, wenn mindestens einem Anteilseigner eine Bescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG 2002 ausgehändigt wurde. Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden.
Volltext: BFH - Urteil, I R 10/09



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 123/08 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:FGG, BGB
Stichwort:Grundkapital
Leitsatz:1. Zur Beschwerdebefugnis einer in Liquidation befindlichen Aktiengesellschaft und ihrer - bekannten - Aktionäre gegen die Bestellung eines Pflegers für die hinsichtlich eines quotalen Anteils am Grundkapital unbekannten Anteilsinhaber.

2. Hat der Pfleger die Rechte der unbekannten Aktionäre im Rahmen der Liquidation gegenüber der Gesellschaft wirksam geltend gemacht, besteht kein Fürsorgebedürfnis für die Aufrechterhaltung der Pflegschaft mehr, wenn diese nur noch der Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen dient.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 123/08

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 W 119/08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BörsG, WpHG, SpruchG, FGG
Stichwort:Grundkapital
Leitsatz:Der Wechsel vom amtlichen Markt in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse stellt kein zu einem Abfindungsangebot verpflichtendes Delisting dar.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 W 119/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 5.08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Vermögensentziehung im Beitrittsgebiet als Voraussetzung des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz (VermG), Entschädigungsanspruch für einen ausgeschlossenen Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 S. 4 VermG an dem Vermögen einer im Beitrittsgebiet gelegenen Zweigniederlassung, Grundvermögen und Betriebsvermögen einer Zweigstelle als Sachgesamtheit, Grundvermögen und Betriebsvermögen einer Zweigstelle als Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum
Stichwort:Grundkapital
Leitsatz:Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG setzt voraus, dass eine Vermögensentziehung im Beitrittsgebiet vorgelegen hat.

Das Vermögensrecht kennt keinen Entschädigungsanspruch für einen ausgeschlossenen Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG an dem Grund- und Betriebsvermögen einer im Beitrittsgebiet gelegenen Zweigniederlassung. Das Grund- und Betriebsvermögen einer Zweigstelle kann als Sachgesamtheit nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 5.08


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