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Grundgebührenmaßstab

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 321/06 vom 06.03.2007

Rechtsgebiete:KAG LSA
Schlagworte:Abwassergebühr, Benutzungsgebühr, Gebührenmaßstab, Grundgebühr, Äquivalenzprinzip, Grundgebührenmaßstab, Personenmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Erhebungszeitraum, Hausanschlussschacht
Stichwort:Grundgebührenmaßstab
Leitsatz:Dass sich der Maßstab bei der Abwassergrundgebühr an der Zahl der auf dem Grundstück lebenden Personen orientiert, ist nicht zu beanstanden.

Der Personenmaßstab für die Privatwohnnutzung ist grundsätzlich auch nicht deshalb unwirksam, wenn die Satzung auf die tatsächlichen Verhältnisse vor dem Erhebungszeitraum abstellt. Die vom Beklagten angenommene Wahrscheinlichkeit, dass die Anzahl der zum 30. Juni des Vorjahres "auf diesem Grundstück/Wohnung mit Wohnsitz gemeldeten Personen" der Anzahl der gemeldeten Personen im Erhebungszeitraum entsprechen werde, ist nicht so fernliegend, dass damit § 5 Abs. 3 Satz 2 KAG LSA verletzt ist.

Eine Satzungsregelung ist unwirksam, wenn sie die Erhebung der Grundgebühr auch für solche Grundstücke vorsieht, die lediglich über einen Hausanschlussschacht verfügen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2006 - 4 L 346/06 -). Denn der Benutzungstatbestand für eine Grundgebühr ist bei einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung (erst) ab dem Zeitpunkt erfüllt, von dem der Gebührenpflichtige einen betriebsbereiten Anschluss an das Leitungsnetz unterhält.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 321/06



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 A 3.05 vom 01.12.2005

Rechtsgebiete:HGB, KAG, BekanntmV
Schlagworte:Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Fäkalienentsorgung, Kalkulation, Nachberechnung, Prognose, maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose, Kläranlage, Kostensonderung, Frischwassermaßstab, CSB-gewichteter Verteilungsschlüssel, Maßstab, Grundgebührenmaßstab, Vorhaltekosten, Kappungsgrenze, Fördermittelabzug, In-Gang-Setzungsaufwand, Anlagevermögen, Betriebsnotwendigkeit, ungenutzte Überkapazitäten, Bekanntmachung, Amtsblatt, amtliches Bekanntmachungsblatt, Trennung von amtlichen und nichtamtlichen Teil, Titelblattgestaltung
Stichwort:Grundgebührenmaßstab
Leitsatz:1. Ein amtliches Bekanntmachungsblatt darf auf der Titelseite neben der Bezeichnung nur bildnerische oder zeichnerische Darstellungen aufweisen.

2. Soll ein Gebührensatz rückwirkend oder durch eine nachträgliche Kalkulation gerechtfertigt werden, muss die Gebührenbedarfsberechnung einschließlich der dazu erforderlichen prognostischen Überlegungen auf die im Rückwirkungs- bzw. Satzungserlasszeitpunkt vorliegende Sachlage abstellen.

3. Der Satzungsgeber kann Vorhaltekosten in vollem Umfang durch Grundgebühren umlegen.

4. Je höher der durch Grundgebühren umgelegte Kostenanteil an den Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung ist, umso eher bedarf es eines Grundgebührenmaßstabs, der sich für die Angemessenheit der Gebühr am Maß der Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen orientiert.

5. Der Aufwand für das In-Gang-Setzen einer Kläranlage kann nicht in entsprechender Anwendung des § 282 HGB über vier Jahre gesondert abgeschrieben werden; die Vorschrift ist bei der Kostenrechnung nach § 6 KAG nicht anwendbar.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 A 3.05


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