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Grundbuchfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 213/07 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:WEG, GBO
Schlagworte:WEG-Verfahren, Wohnungseigentümergemeinschaft, Grundbuchfähigkeit, Immobilienerwerb
Stichwort:Grundbuchfähigkeit
Leitsatz:1. Der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung dar.

2. Im Rahmen der einer Wohnungseigentümergemeinschaft verliehenden Teilrechtsfähigkeit ist auch von der Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auszugehen.

3. Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Eigentümergemeinschaft als Eigentümerin, sondern vielmehr nur den Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 46 WEG.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 213/07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 23.07 vom 16.11.2007

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, AO, KAG
Schlagworte:Straßenbaubeiträge, vorläufiger Rechtsschutz, (Außen-)BGB-Gesellschaft, Rechtsfähigkeit, gesamthänderisches Eigentum, Beitragsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit, Verhältnis der Gesellschaft zu Gesellschaftern, keine notwendige Streitgenossenschaft hinsichtlich Beitragspflicht, keine Antragsbefugnis der Gesellschafter in Bezug auf den an die BGB-Gesellschaft gerichteten Beitragsbescheid, akzessorische Haftung
Stichwort:Grundbuchfähigkeit
Leitsatz:Eine BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter im Grundbuch mit dem Zusatz "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder einem Zusatz vergleichbaren Inhalts als Eigentümer eines straßenbaubeitragspflichtigen Grundstückes eingetragen sind, ist als Außengesellschaft selbst beitragspflichtig.]
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 23.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 76.05 vom 27.03.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BGB, AO, KAG
Schlagworte:Beschwerde, Vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Anschlussbeitrag, Beitragspflichtiger, BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, Gesamthandsgemeinschaft, gesamthänderische Bindung, Gesellschafter, Gesellschafterbestand, Gesellschafterhaftung, Grundstückseigentum, Grundbucheintragung, Grundbuchfähigkeit, Heranziehung, Rechtsfähigkeit, Schuldner, Beitragsschuldner, Immobilienfonds
Stichwort:Grundbuchfähigkeit
Leitsatz:Wird ein Gesellschafter einer (Außen-)GbR persönlich zu einem Anschlussbeitrag für ein Grundstück herangezogen, als dessen Miteigentümer er mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" im Grundbuch eingetragen ist, so ist die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 146, 341 ff.) als ernstlich zweifelhaft zu beurteilen, weil auf dieser Grundlage mehr dafür als dagegen spricht, dass die GbR als Grundstückseigentümer Beitragsschuldner ist und einer ihrer Gesellschafter nur akzessorisch für die Beitragsschuld haftet, d.h. der Beitrag von ihm nicht unmittelbar verlangt werden kann.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 76.05

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 47/06 vom 13.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Schlagworte:BGB-Gesellschaft, Grundbuchfähigkeit
Stichwort:Grundbuchfähigkeit
Leitsatz:Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann wegen fehlender Grundbuchfähigkeit nicht unter ihrem Namen als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden (im Anschluss an BayObLG NJW 2003,70).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 47/06


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