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Grundbucheintragung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 76.05 vom 27.03.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BGB, AO, KAG
Schlagworte:Beschwerde, Vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Anschlussbeitrag, Beitragspflichtiger, BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, Gesamthandsgemeinschaft, gesamthänderische Bindung, Gesellschafter, Gesellschafterbestand, Gesellschafterhaftung, Grundstückseigentum, Grundbucheintragung, Grundbuchfähigkeit, Heranziehung, Rechtsfähigkeit, Schuldner, Beitragsschuldner, Immobilienfonds
Stichwort:Grundbucheintragung
Leitsatz:Wird ein Gesellschafter einer (Außen-)GbR persönlich zu einem Anschlussbeitrag für ein Grundstück herangezogen, als dessen Miteigentümer er mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" im Grundbuch eingetragen ist, so ist die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 146, 341 ff.) als ernstlich zweifelhaft zu beurteilen, weil auf dieser Grundlage mehr dafür als dagegen spricht, dass die GbR als Grundstückseigentümer Beitragsschuldner ist und einer ihrer Gesellschafter nur akzessorisch für die Beitragsschuld haftet, d.h. der Beitrag von ihm nicht unmittelbar verlangt werden kann.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 76.05



BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 43.05 vom 16.08.2005

Rechtsgebiete:LwAnpG, FlurBG, BGB, EGBGB
Schlagworte:Bodenordnungsverfahren, Anordnungsbeschluss, Antragsbefugnis, Gebäudeeigentum, streitige Eigentumsverhältnisse, Grundbucheintragung, Vermutungsregelung, Amtsermittlung, Untersuchungsgrundsatz
Stichwort:Grundbucheintragung
Leitsatz:Die Vorschrift des § 57 LwAnpG stellt für das Bodenordnungsverfahren klar, dass der Untersuchungsgrundsatz keine weiteren Ermittlungen zur Eigentumsfrage erfordert, wenn sich der Antragsteller zum Nachweis der Antragsbefugnis nach § 64 LwAnpG auf eine Grundbucheintragung berufen kann.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 43.05

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 D 17/04.F vom 17.03.2005

Rechtsgebiete:BGB, FlurbG, LwAnpG
Schlagworte:Gebäudeeigentum, Grundbucheintragung, Neuordnung, Zusammenführung
Stichwort:Grundbucheintragung
Leitsatz:Ein Verfahren nach § 64 LwAnpG zur Neuordnung getrennten Gebäude- und Grundeigentums ist auf Antrag eines im Grundbuch Eingetragenen durchzuführen. Es ist nicht Aufgabe der Flurneuordnungsbehörde, über streitige Eigentumsverhältnisse zu entscheiden, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragungen im Grundbuch sind solange maßgebend, bis der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs erbracht ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 D 17/04.F

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 62/04 vom 26.07.2004

Rechtsgebiete:KostO, ZVG
Schlagworte:Geschäftswert, Grundbucheintragung, Wertfestsetzung
Stichwort:Grundbucheintragung
Leitsatz:1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass der Geschäftswert für die Grundbucheintragung des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung sich grundsätzlich nach dem gemäß § 74 a V ZVG festgesetzten Verkehrswert des Grundbesitzes bemisst und ein niedrigeres Meistgebot als solches keine Abweichung rechtfertigt.

2. Einwände des Erstehers gegen das der Wertfestsetzung im Zwangsversteigerungsverfahren zu Grunde liegende Sachverständigengutachten sind im Rechtsmittelverfahren gegen den Kostenansatz der Eintragungskosten wegen des Verbots einer förmlichen Beweiserhebung über den Wert von Grundbesitz nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO unbeachtlich, soweit sie in einem förmlichen Beweisverfahren durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden müssen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 62/04


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