JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grundbuch
| Rechtsgebiete: | GBO, KAG LSA |
| Schlagworte: | Eigentümerin, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschafter, Grundbuch, Grundstück |
| Stichwort: | Grundbuch |
| Leitsatz: | Sind im Grundbuch die Gesellschafter mit dem Hinweis nach § 47 Abs. 2 GBO auf die bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, d. h. unter Angabe der Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts", ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks, so dass es auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden kann, nicht ankommt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 275/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG, UmwG, Richtlinie 2001/23/EG |
| Schlagworte: | Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz |
| Stichwort: | Grundbuch |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 1116/06 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Schlagworte: | Teilweiser Haftungserlass durch Insolvenzverwalter |
| Stichwort: | Grundbuch |
| Leitsatz: | Schließt der Insolvenzverwalter mit einem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, einen Vergleich, so bindet dieser die Gesellschaftsgläubiger grundsätzlich auch dann, wenn damit die persönliche Haftung des Gesellschafters teilweise erlassen wurde. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 377/07 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, AO, BayBO |
| Schlagworte: | Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung, Bestimmtheit eines Beitragsbescheids, Adressat, Nacherhebung wegen Geschossflächenmehrung, Entstehen der Beitragspflicht, Wechsel im Grundstückseigentum, zu den Begriffen des Gebäudes und des fliegenden Baus, Grundsatz der Typengerechtigkeit, Ermessen des Satzungsgebers bei Erlassentscheidung aus Billigkeitsgründen |
| Stichwort: | Grundbuch |
| Leitsatz: | 1. Fliegende Bauten können nicht zu einem Herstellungsbeitrag mit der Geschossfläche - auch bei einer Geschossflächenmehrung - veranlagt werden, weil im Hinblick auf die nur vorübergehende Aufstellung solcher Anlagen ein besonderer bzw. erhöhter Vorteil (vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 a KAG) bezüglich einer möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu verneinen ist. 2. Maßstabskorrektur nach § 163 AO, wenn Gebäude - hier Lagerzelte - nur für einen überschaubaren Zeitraum errichtet wurden, ohne noch als fliegender Bau zu gelten. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 23 BV 07.761 | |
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