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Grundbetrag

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 11/07 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:SZG 1975, SVG
Schlagworte:Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften, Anrechnungsvorschrift, Berufssoldat, Erfüllung, Erlöschen, Erwerb eines Eigenheims, Grundbetrag, Kapitalabfindung, Ruhegehalt, Ruhens- und Anrechnungsvorschriften, Ruhensvorschrift, Sonderzuwendung, Treu und Glauben, Verlust, Versorgungsempfänger, Verwirkung, zustehende Versorgungsbezüge
Stichwort:Grundbetrag
Leitsatz:Bei der Ermittlung des Grundbetrages der jährlichen Sonderzahlung für Versorgungsempfänger war nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht auch der nach § 30 Abs. 2 Satz 1 SVG erloschene Teil des Ruhegehalts zu berücksichtigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 11/07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 22.05 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:EG, BBesG, BBesO, BRRG, SonderzuwendungsG, 2. BesÜV
Schlagworte:Beamter, Bundesgebiet, Beitrittsgebiet, Ernennung, erstmalig, Verwendung, Professor, Niederlande, Besoldung, Sonderzuwendung, Sonderzahlung, Grundbetrag, Absenkung, Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Gemeinschaftsrecht, Freizügigkeit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Diskriminierung, mittelbar, Beschränkung, Staatsangehörigkeit, Rückkehrfall, Geltungsvorrang, Anwendungsvorrang, Harmonisierung, Beamtenstatus, Statusinhalt, Statusvergleich, Gleichartigkeit (verneint), Lebenszeitprinzip, Beamter auf Zeit, Entlassung, Entlassungsgründe, Reorganisation, Rechtfertigungsgrund, Allgemeininteresse, zwingender Grund, öffentlicher Haushalt, Leistungskraft, Ziel, wirtschaftlich, Vertrauen, Vertrauensschutz, Verwaltung, öffentlich, rechtsstaatlich, Aufbau, Berufungszusage, Besoldungsvereinbarung, Zusicherung (verneint), Auskunft, Umdeutung
Stichwort:Grundbetrag
Leitsatz:Die Ernennung zum Beamten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist jedenfalls dann keine Ernennung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV, wenn der dortige Beamtenstatus dem Beamtenstatus in der Bundesrepublik Deutschland nicht entspricht.

Der Beamtenstatus eines Hochschulprofessors in den Niederlanden entsprach im Jahre 1993 nicht dem deutschen Beamtenstatus, da er nicht von der Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit geprägt war.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 22.05

HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 356/05 vom 15.02.2006

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Grundbetrag, Betriebsübergang
Stichwort:Grundbetrag
Leitsatz:Anwendung einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Altersversorgung auf Arbeitnehmer eines übernommenen Betriebs. Als die ersten 10 Dienstjahre in dieser Gesamtbetriebsvereinbarung waren die ersten 10 Dienstjahre ab Betriebsübergang anzusehen. Dienstjahre beim Veräußerer waren weder positiv noch negativ anzurechnen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 356/05


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