JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grundbesitzabgaben
| Rechtsgebiete: | KAG, LAbfG |
| Schlagworte: | Abfallgebühr, Grundbesitzabgaben, Wohnungseigentümergemeinschaft, gesamtschuldnerische Haftung |
| Stichwort: | Grundbesitzabgaben |
| Leitsatz: | 1. Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061) hindert die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 - NJW 2006, 791). 2. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Wohnungseigentümer liegt darin begründet, dass sie mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft bilden und deshalb die gebotene grundstücksbezogene Leistung einer öffentlichen Einrichtung (hier: Abfallentsorgung) regelmäßig willentlich gemeinsam in Anspruch nehmen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1500/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BewG, WVG, NDG |
| Schlagworte: | Deichpflicht, Deichverband, Beitragspflicht, Deichbeiträge, Deichlast, Verbandslast, Grundbesitzabgaben, Einheitswerte als Bemessungsgrundlage, letzte Hauptfeststellung, Wertentwicklung, Wertverzerrung, Bagatellabgaben, Gleichheitssatz |
| Stichwort: | Grundbesitzabgaben |
| Leitsatz: | Bei der Bemessung von Deichbeiträgen, deren Belastungswirkung für die Abgabenschuldner objektiv betrachtet sehr geringfügig ist, kann die Anknüpfung an die festgeschriebenen Einheitswerte der deichgeschützten Grundstücke eine Entscheidung des Landesgesetzgebers sein, die unter Beachtung des Gleichheitssatzes weiterhin gerechtfertigt ist (im Anschluss an BFH, Urteil vom 2. Februar 2005 - II R 36/03 - BFHE 209, 138 <140 f.> zur Grundsteuer). Der Landesgesetzgeber handelt im Rahmen seines willkürfreien Ermessens, wenn er die Eigentümer der deichgeschützten Grundstücke zu Zwangsmitgliedern eines Deichverbandes macht, der die ihm aufgetragenen Aufgaben durch eine von diesen Mitgliedern zu tragende Umlage (Deichlast) finanziert. Wenn lediglich das Land Niedersachsen eine mit der Deichpflicht verbundene Deichlast kennt, stellt die daraus resultierende Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern in anderen Bundesländern schon deswegen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar, weil der Landesgesetzgeber nur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich verpflichtet ist, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 <371> und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 <351>). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 62.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, WEG, AO, BGB |
| Schlagworte: | Grundbesitzabgaben, Bestimmtheit von Gebührenbescheiden, Auslegung von Verwaltungsakten, Bindung des Revisionsgerichts an Tatsachenfeststellungen, Wohnungseigentümer, Haftung als Gesamtschuldner, Verwalter als Adressat von Bescheiden, Empfangsvollmacht, Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, Erlass einer Gebührenforderung, Unbilligkeit |
| Stichwort: | Grundbesitzabgaben |
| Leitsatz: | 1. Bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, ist der Verwalter nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG kraft Gesetzes empfangsbevollmächtigt. 2. Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005 S. 2061 ff.) hindert die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 65.05 | |
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