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Grundauskunft zu weiteren Verletzungshandlungen und Zumutbarkeit von Nachfragen bei Kunden

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 98/02 vom 30.04.2004

Rechtsgebiete:UrhG, BGB
Schlagworte:Individueller "Pressespiegel" per E-Mail oder Telefax, Grundauskunft zu weiteren Verletzungshandlungen und Zumutbarkeit von Nachfragen bei Kunden
Stichwort:Grundauskunft zu weiteren Verletzungshandlungen und Zumutbarkeit von Nachfragen bei Kunden
Leitsatz:Per E-Mail oder Telefax übermittelte "Pressespiegel", die gewerblich an jedermann (individuell nach den Suchvorgaben der Kunden) mit dem vollen Text der Zeitungsartikel vertrieben werden, unterfallen - im Gegensatz zu betriebs- oder behördenintern erstellten - nicht § 49 UrhG.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 5 U 98/02




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