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Grundabtretung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 104/08 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:BBergG, BBodSchG, WertV
Schlagworte:Bodenschutz, Entschädigung, Grundabtretung, Gutachterausschuss, Kaufpreissammlung, Pachtrecht, Wiedernutzbarmachung
Stichwort:Grundabtretung
Leitsatz:1. Die Rechtmäßigkeit einer bergrechtlichen Grundabtretung setzt grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des bergbaulichen Vorhabens voraus.

2. Die Wiedernutzbarmachung im Sinne von §§ 55 Abs. 1 Nr. 7, 4 Abs. 4 BBergG erfordert nicht unbedingt die Wiederherstellung des vor Abbaubeginn bestehenden Zustands; es sind darunter vielmehr die Vorkehrungen und Maßnahmen zu verstehen, die erforderlich sind, um die für die Zeit nach dem Abbau oder nach Einstellung eines Aufbereitungsbetriebs geplante Nutzung zu gewährleisten.

3. Bei Verfüllung von Tagebaulöchern mit (Bau-)Abfällen dürfen die auf der Ermächtigung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BBodSchG beruhenden Vorsorgewerte für Böden im Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV nicht überschritten werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247).

4. Die in der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-Mitteilung 20) enthaltenen Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen sind als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums keine normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und können damit weder für Behörden noch für Gerichte verbindliche Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005, a. a. O.).

5. Zur Frage, ob sich der Sachverständige, die Behörde und das Gericht mit Auskünften des Gutachterausschusses aus der Kaufpreissammlung als Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts und die Bemessung der Entschädigung begnügen dürfen.

6. Ein Beteiligter muss alle verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgenutzt haben, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, soweit ihm diese Möglichkeiten im Einzelfall zumutbar waren; hatte ein Beteiligter eine solche ihm zumutbare Möglichkeit, hat er sie aber nicht genutzt, ist er nicht in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

7. Zur Entschädigung für ein nicht aufrechterhaltenes landwirtschaftliches Pachtrecht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 104/08



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 21.08 vom 20.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BBergG
Schlagworte:Grundabtretung, Enteignung, Wohl der Allgemeinheit, Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau, sinnvoller und planmäßiger Abbau der Lagerstätte, technisch und wirtschaftlich sachgemäße Betriebsplanung, Rahmenbetriebsplan, Zulassung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Verwaltungsakt, Bestandskraft, Bindungswirkung
Stichwort:Grundabtretung
Leitsatz:Die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans entfaltet keine enteignungsrechtliche Vorwirkung für ein nachfolgendes Grundabtretungsverfahren (Anschluss an Urteil vom 29. Juni 2006 BVerwG 7 C 11.0 BVerwGE 126, 205 = Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 7).

Welche Bindungswirkung die bestandskräftige Zulassung des Rahmenbetriebsplans im Übrigen für die Frage entfaltet, ob das Bergbauvorhaben im Sinne des § 79 Abs. 1 BBergG dem Wohl der Allgemeinheit dient, bleibt offen (wie Urteil vom 29. Juni 2006 BVerwG 7 C 11.05 a.a.O.).

Die Vorschriften der bergrechtlichen Grundabtretung entsprechen den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG jedenfalls insoweit, als die Enteignung für die Errichtung und Führung eines Gewinnungsbetriebs zum Zwecke der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen unter Berücksichtigung eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte zugelassen wird (Bestätigung von Urteil vom 14. Dezember 1990 BVerwG 7 C 5.90 BVerwGE 87, 241 = Buchholz 406.27 § 77 BBergG Nr. 1).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 21.08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10231/08.OVG vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BBergG, WHG, BGB, VwVfG
Schlagworte:Abbau, Abbauberechtigung, Abbaumethode, Angebot, Aufbereitungsbetrieb, Auskiesung, Bergbau, Bergbaurecht, Bergrecht, Bergwerkseigentümer, Besitzeinweisung, Betriebsplan, Hauptbetriebsplan, Betriebsplanung, Bewilligungsfeld, Bewilligung, Bodenschatz, bergfreie Bodenschätze, Deckmantel, Drittschutz, Eigentum, Entschädigung, Erz, Feuerfesteignung, Gewinnungsberechtigung, Gewinnungsbetrieb, Gold, Goldgewinnung, Goldpreis, Goldspuren, Grundabtretung, Grundabtretungsbeschluss, grundeigene Bodenschätze, Grundstück, Grundstückstausch, Hauptfeld, Kiesabbau, Kiesgewinnung, praktische Konkordanz, Konzession, Mineralgemenge, Mineralien, Missverhältnis, Mitgewinnungsentscheidung, Mitgewinnung, Nassauskiesung, Pachtvertrag, Pachtzins, Pilotprojekt, Planfeststellungsbeschluss, Quarz, Quarzkies, Quarzsand, Rahmenbetriebsplan, Rechtsmissbrauch, regale Mineralien, Rheingold, Rohstoff, Rohstoffgewinnung, Rohstoffsicherungsklausel, unzulässige Rechtsausübung, Sachverständiger, Schuldvertragstyp, Tagebau, Tausch, Tauschangebote, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrswert, Vermögensnachteil, Vertragsfreiheit, Vertragsgestaltung, Wasserfläche, wasserrechtliche Genehmigung, Wertrelation, Wohl der Allgemeinheit, Zulegung
Stichwort:Grundabtretung
Leitsatz:1. Die zur Umsetzung der Bewilligung nach § 8 BBergG erforderliche Entscheidung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BBergG ist an dem Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG sowie dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten.

2. Eine bestandskräftige Mitgewinnungsentscheidung nach § 42 Abs. 1 BBergG entfaltet neben ihrer konkreten Regelung eine Tatbestandswirkung dergestalt, dass im Rahmen der Grundabtretung nach den §§ 77ff. BBergG von einem zulässigen gemeinschaftlichen Abbau der regalen Bodenschätze und der Grundeigentümerbodenschätze ausgegangen werden kann. Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Missverhältnisses zwischen grundeigenen und bergfreien Bodenschätzen kann daher nicht mehr geltend gemacht werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10231/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 33/08 vom 03.09.2008

Rechtsgebiete:BBergG
Schlagworte:Grundabtretung, bergrechtliche
Stichwort:Grundabtretung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 33/08


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