JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grünzug
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Alternativstandort, Anstoßfunktion, Ausgleichsmaßnahme, Bebauungsplan, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Behindertenwohnheim, Bekanntmachung, Eigentumsinteressen, Erforderlichkeit, städtebauliche, Flächennutzungsplan, Geräuschimmissionen, Geruchsimmissionen, Grünzug, regionaler, Menschen, geistig behinderte, Normenkontrolle, Planentwurf, Planbegründung, Rodung, Sondergebiet, Umweltbericht, Umweltschutzbelange, Waldfläche, Wohnheim, Zielabweichungsverfahren |
| Stichwort: | Grünzug |
| Leitsatz: | Zur - abwägungsfehlerfreien - Ausweisung eines an die Ortsrandlage heranrückenden Sondergebiets zur Errichtung eines Behindertenwohnheims. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10611/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | DDR-BauZVO, BauGB, Thüringisches Notgesetz |
| Schlagworte: | Bauvorbescheid, Vorbescheid, Bebauungsplan, qualifiziert, Überleitung, Bestätigung, Beschluss, Genehmigung, Aufsichtsbehörde, Stadtverordnetenversammlung, Beschlussvorlage, Vorlage, Festsetzung, zeichnerisch, textlich, Bauplanordnung, Baustufe, Abwägungsvorgang, Notgesetz, Inhalt, Nutzung, Art, Maß, Grünfläche, Anlagen, Grünanlagen, Baufluchtlinie, Straßenfluchtlinie, obsolet, funktionslos, Grünzug, Ausnahme, Befreiung, planerische Konzeption |
| Stichwort: | Grünzug |
| Leitsatz: | 1. § 246a Abs. 4 BauGB (in der bis zum 30.04.1993 geltenden Fassung) i. V. m. § 64 Abs. 3 BauZVO (DDR) ermöglichte auch die Überleitung älterer Pläne, die bereits vor Gründung der DDR aufgestellt worden waren. 2. Hat das zuständige Gemeindeorgan einen alten Bebauungsplan nach § 64 Abs. 3 BauZVO ohne Einschränkung bestätigt, gilt er so weiter, wie er in der Vergangenheit beschlossen und in Kraft getreten war. Unerheblich ist, ob beim "Bestätigungsbeschluss" alle Einzelheiten der planerischen Festsetzungen bekannt gewesen sind. 3. Die Überleitung alter Vorschriften und Pläne in das heutige Recht setzt voraus, dass sie nach dem seinerzeit geltenden Recht gültig zustandegekommen waren, insbesondere der zugrunde liegende Abwägungsvorgang nicht zu beanstanden ist. Außerdem müssen die überzuleitenden Vorschriften und Pläne ganz allgemein einen Inhalt haben, der nach dem zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden Recht Inhalt eines Bebauungsplans sein kann (Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG zur früheren Überleitungsvorschrift des § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG). 4. Baufluchtlinien nach dem (Thüringischen) Notgesetz vom 24.07.1923 (Gesetzsammlung für Thüringen, S. 505) enthalten lediglich negativ die Festlegung der von einer Bebauung zur Straße hin gegebenenfalls freizuhaltenden Fläche, aber keine positive Aussage zur Baulandqualität der - aus Sicht der Straße - dahinterliegenden Fläche. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 471/06 | |
| Rechtsgebiete: | BBauG 1960, BauGB, LSchVO |
| Schlagworte: | Anpassung, Aufhebung, Bebauungsplan, Grünzug, Innenabgrenzung, LandschaftsschutzVO, Normenkontrolle, Regionalplan, Rückweichklausel |
| Stichwort: | Grünzug |
| Leitsatz: | § 1 Abs. 2 LSchVO "Vogelsberg-Hess. Spessart" von 1975 nimmt neue Bebauungspläne nicht von der Geltung des Landschaftsschutzrechts aus. Eine Justizvollzugsanstalt kann nicht in einem Regionalen Grünzug errichtet werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 N 528/01 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB-1987, BauGB, ThürKO |
| Schlagworte: | Vorhaben, sanierungsrechtliche Genehmigung, Sanierungsgebiet, Festsetzung, Satzung, Abgrenzung, Unbestimmtheit, Randbereich, Bezeichnung, Nichtigkeit, Formvorschrift, Ausfertigung, Ausfertigungsmangel, Verfahrensvorschrift, Heilung, Rückwirkung, Abwägung, Abschlusserklärung, Rechtsvorgänge, Einschränkung, Bescheid, Hinweis, Genehmigungsbedürftigkeit, Genehmigungspflicht, Genehmigungserfordernis, genehmigungspflichtige Vorhaben, Sanierungsvermerk, Versagung, Durchführung, Erschwerung, Zuwiderlaufen, Sanierungsziele, Konkretisierung, Zügigkeit, vorbereitende Untersuchungen, Rahmenplan, Grünzug, Bebauungsplan, private Grünfläche, verzögerte Festschreibung, Sanierungsbebauungsplan, Bebauungsplanverfahren, planerische Absicherung, Verzögerung |
| Stichwort: | Grünzug |
| Leitsatz: | Erklärt die Gemeinde die Sanierung für ein einzelnes Grundstück nach § 163 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB als abgeschlossen, entfällt damit nach § 163 Abs. 3 BauGB (in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) nur für Rechtsvorgänge die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; die Genehmigungspflicht für (Bau-) Vorhaben bleibt davon unberührt (wie OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7; gegen VG Gera, Urteil vom 14.1.1999 - 4 K 1884/97 G E). |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 583/00 | |
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