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Grünfläche: Wegeverbindung

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 164/03 vom 17.09.2003

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO
Schlagworte:Erreichbarkeitsanforderungen, bauordnungsrechtliche Erschließungsvorteil, aktueller Erschlossensein: Hinterliegergrundstück, Grünfläche: Wegeverbindung, Fundstellen
Stichwort:Grünfläche: Wegeverbindung
Leitsatz:Bei einer selbständigen öffentlichen Grünfläche zwischen Anbaustraße und einem Wohnzwecken dienenden Hinterliegergrundstück sind die für ein Erschlossensein nach § 133 Abs. 1 BauGB bestehenden Erreichbarkeitsanforderungen erfüllt, wenn zu dem Hinterliegergrundstück eine Wegeverbindung über die Grünfläche tatsächlich angelegt ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 164/03




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