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THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 649/05 vom 08.10.2007

Rechtsgebiete:ThürKGG
Schlagworte:Zweckverband, Existenz, Entstehen, Bekanntmachung, Verbandssatzung, Inhalt, Genehmigung, Scheingenehmigung, Gründung, Ausfertigung, Behörde, Landrat, Landratsamt, Umlage, Umlegungsschlüssel, Mindestinhalt, Wirksamkeit, Bestimmtheit, Beitragsrecht
Stichwort:Gründung
Leitsatz:1. Zu den Entstehungsvoraussetzungen eines Zweckverbandes nach Thüringer Landesrecht (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).

2. Maßgeblich für die Entstehung eines Zweckverbandes ist nicht der Nachweis einer schriftlich erteilten Genehmigung der Verbandssatzung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, sondern ob aus der Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG die Tatsache der Genehmigungserteilung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ersichtlich ist.

3. Im Hinblick auf das Entstehen eines Zweckverbandes nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG ist zu unterscheiden zwischen den Folgen einer unwirksamen Bestimmung in der Verbandssatzung für das Außenrechtsverhältnis und für das Innenrechtsverhältnis der Verbandsmitglieder zum Zweckverband.

4. Voraussetzung für eine konstitutiv wirkende Bekanntmachung der Verbandssatzung eines Zweckverbandes im Rechtsverkehr ist, dass die Verbandssatzung eine Regelung über den Umlegungsschlüssel gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 5 ThürKGG enthält, ohne den sie nicht den aus sich heraus vollständigen Mindestinhalt aufweisen würde. Hierfür genügt jedoch eine Regelung, die als Maßstabsregelung im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 5 ThürKGG i. V. m. § 37 Abs. 2 ThürKGG erkennbar und nicht offensichtlich als Umlegungsschlüssel untauglich ist. Auf die materiellrechtliche Wirksamkeit der Regelung kommt es dagegen für die Entstehung des Zweckverbandes nicht an.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 649/05



BVERWG – Urteil, BVerwG 10 CN 2.05 vom 11.10.2006

Rechtsgebiete:GG, ThürKGG, ThürBekVO
Schlagworte:Zweckverband, Gründung, Verkündung, Bekanntmachung, kumulative Bekanntmachung, Ersatzbekanntmachung, rechtsstaatliche Bekanntmachungsanforderungen, rechtsstaatliches Publizitätsgebot, Wegfall eines Bekanntmachungsorgans, tatsächliche Unmöglichkeit der Rechtsnormbefolgung, Außerkrafttreten von Rechtsnormen, Kontrollpflicht des Satzungsgebers, Anpassungspflicht des Satzungsgebers
Stichwort:Gründung
Leitsatz:Schreibt eine Bekanntmachungsregelung die kumulative öffentliche Bekanntmachung kommunaler Satzungen in zwei Tageszeitungen vor und stellt eine dieser Zeitungen ihr Erscheinen ein, so reicht es nach dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot zumindest vorübergehend aus, die Bekanntmachung weiteren Satzungsrechts in der verbliebenen Zeitung vorzunehmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 CN 2.05

THUERINGER-OVG – Urteil, 4 N 1205/97 vom 05.09.2005

Rechtsgebiete:KommVerf-DDR, VKO, ThürKO, ThürKGG, ThürBekVO, ThürKAG
Schlagworte:Benutzungsgebühren, Zweckverband, Entstehung, Gründung, Verbandssatzung, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, kumulative Bekanntmachung, Hauptsatzung, Rechtsstaatsprinzip, Amtsblatt, Zeitung
Stichwort:Gründung
Leitsatz:1. Unwirksame Gründung eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes wegen Bekanntmachung der Verbandssatzung im falschen Bekanntmachungsorgan.

2. Zu den Anforderungen an öffentliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungsregelungen vor In-Kraft-Treten der Thüringer Kommunalordnung und der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (Bestätigung der bisherigen Rspr., vgl. Urteil vom 09.12.2003, 4 KO 583/03, ThürVGRspr. 2005, S. 7).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 N 1205/97

BAG – Urteil, 4 AZR 315/04 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, Satzung der Gewerkschaft ver.di, TVG
Schlagworte:Betriebsübergang, ver.di, Gründung, Tarifwechsel
Stichwort:Gründung
Leitsatz:1. Zur Verdrängung eines nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses gewordenen Tarifvertrages führt nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB auch eine erst nach dem Betriebsübergang begründete kongruente Tarifgebundenheit an einen anderen Tarifvertrag.

2. Die nach einem Betriebsteilübergang erfolgte Verschmelzung ua. der IG Medien und der ÖTV zur Gewerkschaft ver.di führt im Falle der Tarifgebundenheit des neuen Arbeitgebers an von der vormaligen Gewerkschaft ÖTV geschlossene Tarifverträge bei einem Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs der vormaligen IG Medien angehörte und nunmehr Mitglied von ver.di ist, zur kongruenten Tarifgebundenheit an diese Tarifverträge.

3. § 95 der Satzung der Gewerkschaft ver.di steht der Verdrängung von gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB weitergeltenden Tarifverträgen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht entgegen.

4. Das Günstigkeitsprinzip findet im Verhältnis zwischen dem nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB fortgeltenden und dem beim Erwerber normativ geltenden neuen Tarifrecht keine Anwendung.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 315/04


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