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Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 213/09 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:BKatV
Schlagworte:Fahrverbot, Absehen, Gründe, berufliche
Stichwort:Gründe
Leitsatz:Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Frisör.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 213/09



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 89/09 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtververteidiger, Entpflichtung, neuer Pflichtverteidiger, Gründe, Kosteninteresse
Stichwort:Gründe
Leitsatz:Eine Entpflichtung des bisherigen Verteidigers und die Beiordnung des Wahlanwaltes können auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen, wenn durch die Rücknahme der Bestellung und die neue Beiordnung keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine Behinderung im Fortgang des Verfahrens eintritt. Die Zustimmung des bisherigen Pflichtverteidigers ist in diesem Fall aber unabdingbar.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 89/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LA 231/07 vom 06.03.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausschlusstatbestand, Gründe, humanitäre, Straftat, erhebliche Bedeutung
Stichwort:Gründe
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LA 231/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 10/09 vom 24.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, GG, LSA-BG, VwGO
Schlagworte:Anspruch, Antrag, wiederholter, Antragsumfang, Beamter, Gestaltung, Gründe, familiäre, Rechtsmissbrauch, Teilzeitbeschäftigung, Treu und Glauben
Stichwort:Gründe
Leitsatz:1. Grundsätzlich steht es dem Beamten frei, den Zeitraum der von ihm begehrten Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen unter den Voraussetzungen des § 79a Abs. 1 BG LSA selbst zu bestimmen.

2. Der auch im Beamtenrecht anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es dem Beamten im Rahmen des gegenseitigen Dienst- und Treuverhältnisses zum Dienstherrn, in zweckwidriger, missbräuchlicher Weise von ihm zustehenden Rechten Gebrauch oder diese geltend zu machen.

3. Bei einem mehrfachen Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung ist es geboten, dass der Beamte in Phasen der Vollzeitbeschäftigung seinem Dienstherrn auch tatsächlich zur Erbringung der vollen Dienstleistung zur Verfügung steht. Die "Rückkehr" zur Vollzeitbeschäftigung lediglich für einen sehr kurzen, dazu im Wesentlichen durch arbeitsfreie Tage geprägten Zeitraum, genügt dem nicht.

4. Fortentwicklung von: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 10/09


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