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Großflächiger Einzelhandel,Konfliktbewältigung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UZ 239/05 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:HBO, TA Lärm
Schlagworte:Auflagenvorbehalt, Baugenehmigung, Großflächiger Einzelhandel, Konfliktbewältigung, Lärm, Nachrüstungen, NachträglicheMessungen, Randlage Zum Außenbereich
Stichwort:Großflächiger Einzelhandel,Konfliktbewältigung
Leitsatz:Aussageungenauigkeiten prognostischer Bewertungen von zu erwartendenGeräuschimmissionen kann auf der Baugenehmigungsebene dadurch zulässigerweisebegegnet werden, dass durch Auflagenvorbehalte und die DurchführungnachträglicherMessungen die Genauigkeit der Prognose verifiziert wird und im Falle der Überschreitungvon Richtwerten der TA Lärm entsprechende Nachrüstungen angeordnet werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UZ 239/05




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