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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10156/06.OVG vom 04.07.2006

Rechtsgebiete:GG, BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Erforderlichkeit, planerisches Konzept, städtebauliches Konzept, Planungshoheit, Abwägung, Gleichheitssatz, Belastungsgleichheit, Lastengleichheit, innenstadtrelevantes Sortiment, großflächige Handelsbetriebe
Stichwort:großflächige Handelsbetriebe
Leitsatz:Werden für vergleichbare Bebauungsplangebiete dieselben städtebaulichen Ziele verfolgt (hier: Innenstadtschutz), so müssen die damit verbundenen Lasten (hier: Einschränkungen der baulichen Nutzbarkeit) grundsätzlich gleichmäßig auf die betroffenen Grundstücke verteilt werden.

Ausnahmen von diesem Prinzip der Lastengleichheit bedürfen der Rechtfertigung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10156/06.OVG




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