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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 337/03 vom 18.11.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Baugenehmigung, Einzelhandelsbetriebe, großflächige, Holzfachmarkt, Nutzungsänderung, Sortimentserweiterung
Stichwort:großflächige
Leitsatz:1. Die Baugenehmigung für einen Holzfachmarkt schließt nur ein schmales Warensortiment ein, das durch einen Bezug zum Werkstoff Holz gekennzeichnet wird.

2. Umfangreiche Erweiterungen des Sortiments eines als Holzfachmarkt genehmigten großflächigen Einzelhandels im Industriegebiet stellen eine unzulässige Nutzungsänderung dar.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 337/03



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 150/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:NKAG
Schlagworte:Grundstücke, großflächige, , Nutzung, bestimmungsgemäße, , Vorteil: Waldgrundstücke
Stichwort:großflächige
Leitsatz:Bei großflächigen, an mehrere Straßen angrenzenden Grundstücken ist der beitragsrelevante Vorteil nur in Ausnahmefällen - etwa bei unterschiedlicher Nutzung oder Ausrichtung der inneren Erschließung - auf Teilflächen begrenzt.

Ein wirtschaftlicher Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG setzt die Realisierbarkeit nicht jeder, sondern nur der bestimmungsgemäßen Grundstücksnutzung voraus.

Ob Waldgrundstücke vom Straßenausbau nur bei einem Herauffahrenkönnen oder schon bei einem Betretenkönnen bevorteilt sind, beurteilt sich danach, ob sie ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nach Erholungszwecken oder der Bewirtschaftung dienen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 150/03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 NB 48.96 vom 04.11.1997

Rechtsgebiete:BauGB, BBauG, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Bebauungsplan, Rückwirkung, Abwägung, Abwägungsfehler, Behebung materieller Fehler, Inkrafttreten, Divergenz, Verfahren, Wiederholung, Bestandserhaltung, Verfahrensfehler, Parallelbeteiligung, Träger öffentlicher Belange, Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange, Offensichtlichkeit des Abwägungsfehlers, Rechtsfrage, schwierige, Gesamtanlage, Betriebsteil, Feuerwehrgerätefabrik, Verwaltungsgebäude, Sondergebiet, Einzelhandelsbetriebe, großflächige, Warensortiment, Normenkontrollverfahren, Abweichung, Abhilfe, Teilnichtigkeit.
Stichwort:großflächige
Leitsatz:Leitsätze:

Ein Bebauungsplan kann außerhalb des Anwendungsbereichs des § 215 Abs. 3 BauGB nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Ein wegen eines Fehlers im Abwägungsvorgang für nichtig erklärter Bebauungsplan kann grundsätzlich auch durch eine neue fehlerfreie Abwägung und Wiederholung des dem Satzungsbeschluß nachfolgenden Verfahrens in Kraft gesetzt werden. Das vorangegangene Verfahren muß dann wiederholt werden, wenn es seinerseits bereits durch den Fehler "infiziert" ist.

Auch bei der Parallelbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB genügt die bloße Benachrichtigung über die Auslegung des Planentwurfs grundsätzlich nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 1 BauGB.

Beruht die Abwägungsentscheidung der Gemeinde auf rechtlich fehlerhaften Überlegungen, so ist ein darin liegender Fehler im Abwägungsvorgang nicht deshalb gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB mangels Offensichtlichkeit unbeachtlich, weil die rechtliche Beurteilung der Vorfrage Schwierigkeiten bereitet.

Beschluß des 4. Senats vom 7. November 1997 - BVerwG 4 NB 48.96

I. VGH Mannheim vom 18.07.1996 - Az.: VGH 5 S 1786/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 NB 48.96


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