JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Großflächig
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, GG, LBauO |
| Schlagworte: | ALDI-Markt, Annahme, Auswirkungen, Außenbereich, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Beeinträchtigung, Bevölkerung, Bundesstraße, EAG Bau, Einvernehmen, Einzelhandel, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelskonzept, Einzelhandelsnutzung, Einzugsbereich, Entfernung, Entwicklungskonzept, erheblich, Erschließung, Erschließungsangebot, Erschließungsanlage, Erschließungslast, Erschließungspflicht, Fernwirkung, Fiktion, Gemeinde, Gemeindegebiet, Größe, großflächig, Großflächigkeit, Innenbereich, Leichtigkeit, Lebensmitteldiscounter, Linksabbiegespur, nachteilig, Nahversorgung, Nahversorgungsbereich, Nutzbarkeit, Parkplätze, Planung, Planungshoheit, Privilegierung, privilegiertes Vorhaben, Prognoseentscheidung, räumlich, Rechtsanspruch, schädliche Auswirkungen, Sicherheit, Sortimentsgruppe, Sperrwirkung, Standort, städtebauliches Entwicklungskonzept, städtebauliches Interesse, Straße, Umsatzverteilung, Verdichtung, Verkaufsfläche, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Versorgungsfunktion, Versorgungsbereich, Verwaltungspraxis, Vorhaben, Willkür, zentraler Versorgungsbereich, Zentrenkonzept, zentrenrelevant, Zentrum, Zufahrt, Zufahrtsfrequentierung, Zumutbarkeit, Zweckbestimmung |
| Stichwort: | Großflächig |
| Leitsatz: | 1) Ein zentraler Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB kann durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Gestalt eines Einzelhandels- oder Zentrenkonzepts festgelegt werden. 2) Zur Rechtsnatur eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts 3) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.d. Regel anzunehmen; insoweit kann auf die Regelungssystematik des § 11 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauNVO zurückgegriffen werden. 4) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpflichtung der Gemeinde, in Plangebieten nach § 30 Abs. 1 BauGB und bezüglich privilegierter Außenbereichsvorhaben ein zumutbares Erschließungsangebot anzunehmen, lässt sich grundsätzlich auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10351/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, TA LÄRM |
| Schlagworte: | Einzelhandelsbetrieb, Gemengelage, Großflächig, Lidl-Markt, Lärmimmission, Nachbar |
| Stichwort: | Großflächig |
| Leitsatz: | In einer Gemengelage von Wohnen und Gewerbe kann ein Nachbar baunachbarrechtlich nicht mit Erfolg gegen einen typischen Lidl-Markt mit 700 qm Verkaufsfläche vorgehen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 2938/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, HBO |
| Schlagworte: | Einzelhandelsbetrieb, Großflächig, Großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet, Kerngebiet, Zulässigkeit |
| Stichwort: | Großflächig |
| Leitsatz: | Ein Handelsbetrieb, der auf einer Nutzfläche von ca. 7.900 qm mit 185 vorgesehenen Parkplätzen ein breites Sortiment an Nahrungs-/Genussmitteln und Gebrauchsartikeln zum Weiterverkauf oder zur Verwendung im eigenen Betrieb in Selbstabholung (Carry) und gegen sofortige Bezahlung (Cash) anbietet, ist als sonstiger großflächiger Handelsbetrieb gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 1990 außer in Kerngebieten nur in einem für ihn festgesetzten Sondergebiet zulässig, wenn er zu einer Überlastung der vorhandenen Verkehrswege führt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 2634/95 | |
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