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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGgrößere Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungserbringern 

größere Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungserbringern

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 KR 9/06 R vom 19.04.2007

Rechtsgebiete:SGB V, SGB IV
Schlagworte:Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließung eines körperlichen Freiraums - Besuch von Ärzten und Therapeuten - kein behindertengerechter Umbau eines Pkw - größere Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungserbringern - Besuch - Selbsthilfegruppe - kein Behinderungsausgleich - neuer Antrag auf Hilfsmittelversorgung - erneute Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen
Stichwort:größere Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungserbringern
Leitsatz:1. Die durch ein Hilfsmittel der GKV gewährleistete Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung ermöglicht es regelmäßig auch, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen (Abgrenzung zu BSG vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R = BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr 7).

2. Soweit größere Entfernungen wegen der Besonderheiten des Wohnorts eines Versicherten oder aufgrund der Auswahlfreiheit bei der Arzt- bzw Therapeutenwahl zurückzulegen sind, begründet dies keinen Anspruch auf einen behinderungsgerechten Umbau eines PKW als Hilfsmittel.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 9/06 R




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