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Größe der Vergleichsgruppe

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 34.04 vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:BBG, BLV, GG
Schlagworte:Dienstliche Beurteilung, während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene Beurteilungsrichtlinie, vorgeschriebenes Personalführungsgespräch, Richtwerte für Noten, zu bildende Vergleichsgruppe als Bezugsgruppe für Richtwerte, Größe der Vergleichsgruppe, Homogenität der Vergleichsgruppe, Gleichheit des Statusamts, Gleichheit des Dienstpostens, Ermessen des Dienstherrn für Einschätzung
Stichwort:Größe der Vergleichsgruppe
Leitsatz:Sind bei dienstlichen Beurteilungen Richtwerte für die Notenvergabe vorgeschrieben, muss die jeweilige Vergleichsgruppe hinreichend groß und hinreichend homogen sein.

Die Gruppe der Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes einer Fachabteilung einer Behörde genügt dem Homogenitätserfordernis, wenn die Beamten trotz unterschiedlicher Statusämter im Wesentlichen gleiche Dienstaufgaben wahrnehmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 34.04




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