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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 08.2890 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BayVwVfG
Schlagworte:Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Antrag eines Nachbarn, neues Beweismittel, Antragsfrist, Geltendmachen des Grundes für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, grobes Verschulden, Herbeiführen einer für den Betroffenen günstigeren Entscheidung, "Durchgriff" auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Entscheidung
Stichwort:grobes Verschulden
Leitsatz:Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 08.2890




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