1. Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn ein niedergelassner Facharzt für Orthopädie bei einem 14- jährigen Jungen mit Schmerzen in der Hüft- und Leistenregion die richtige Diagnose "Epiphyseolysis capitis femoris" (=Hüftkopfgleiten) wegen unzureichender diagnostischer Methoden nicht rechtzeitig erkennt.
2. Auf einen groben Behandlungsfehler zurückgehende Beschwerden bei einer partiellen Hüftkopfnekrose am linken Hüftgelenk (Einsteifung der Hüfte mit sog. Reitsitz; Beeinträchtigung der Sitz- und Gehfähigkeit) können ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,-- ¤ rechtfertigen.