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Grober Behandlungsfehler bei Hüftgelenksbehandlung

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 4 U 160/01 vom 11.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Grober Behandlungsfehler bei Hüftgelenksbehandlung
Stichwort:Grober Behandlungsfehler bei Hüftgelenksbehandlung
Leitsatz:1. Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn ein niedergelassner Facharzt für Orthopädie bei einem 14- jährigen Jungen mit Schmerzen in der Hüft- und Leistenregion die richtige Diagnose "Epiphyseolysis capitis femoris" (=Hüftkopfgleiten) wegen unzureichender diagnostischer Methoden nicht rechtzeitig erkennt.

2. Auf einen groben Behandlungsfehler zurückgehende Beschwerden bei einer partiellen Hüftkopfnekrose am linken Hüftgelenk (Einsteifung der Hüfte mit sog. Reitsitz; Beeinträchtigung der Sitz- und Gehfähigkeit) können ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,-- ¤ rechtfertigen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 160/01




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