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Grenzwertüberschreitung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 13.08 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO, SchfG, KÜO Bln, KÜGebO Bln
Schlagworte:Bezirksschornsteinfegermeister, Feuersicherheit, Feuerstättenschau, Abgasanlagen, Luft-Abgas-System, Abgaswegüberprüfung, Dichtheitsprüfung, Messmethode, Ringspaltmessung, Stand der Messtechnik, ZIV-Arbeitsblatt Nr. 103, technische Regelwerke, Grenzwertüberschreitung, Berücksichtigung atypischer Verhältnisse, Schornsteinfegergebühren, Äquivalenzprinzip
Stichwort:Grenzwertüberschreitung
Leitsatz:1. Wenn die vom Beschwerdeführer als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen sich in Wirklichkeit auf die Handhabung technischer Regelwerke beziehen, ist die Revision nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Mangels Rechtssatzqualität der technischen Regelwerke sind diese Fragen nicht revisibel, auch wenn hiervon im Einzelfall das Ergebnis der Rechtsanwendung abhängig sein mag (im Anschluss an den Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 19.06 - NVwZ 2007, 708 m.w.N.).

2. Das ZIV-Arbeitsblatt Nr. 103, das dem Bezirksschornsteinfegermeister bei der Ringspaltmessung Entscheidungshilfen bietet, darf wie jedes technische Regelwerk nicht schematisch angewandt werden, wenn erkennbar atypische Verhältnisse vorliegen (z.B. extreme Windverhältnisse mit erhöhter Gefahr einer Abgasrezirkulation). Von einem Bezirksschornsteinfegermeister kann erwartet werden, dass er die Grenzen eines sich hieraus ergebenden Handlungsspielraums im konkreten Einzelfall mit Blick auf Sinn und Zweck seiner Aufgabe bei der sog. Feuerstättenschau (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 4 SchfG) einzuschätzen vermag und ggf. von einer irregulären Messung Abstand nimmt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 13.08



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 6.03 vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:BImSchG, 22. BImSchV, SächsHG, VwGO, VwVfG, Richtlinie 96/62/EG, Richtlinie 1999/30/EG
Schlagworte:Studentenschaft, Klagebefugnis, soziale Belange, Studierende, Ausbildungsstätte, Luftschadstoff, Grenzwert, Grenzwertüberschreitung, Luftreinhalteplan, Luftreinhalteplanung, Luftreinhaltegebiet, Planfeststellung, Problembewältigung, Schutzvorkehrung
Stichwort:Grenzwertüberschreitung
Leitsatz:1. Die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens.

2. Dem Grundsatz der Problembewältigung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in einem Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben in der Regel hinreichend Rechnung getragen, wenn nicht absehbar ist, dass das Vorhaben die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern.

3. Eine Überschreitung von Grenzwerten der 22. BImSchV liegt nicht erst dann vor, wenn die Grenzwerte in einem Gebiet oder Ballungsraum flächendeckend oder im Durchschnitt überschritten werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 6.03


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