JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grenzwert
| Rechtsgebiete: | KapVO VII |
| Schlagworte: | Arbeitsplatz, Auffüllung, Ausstattung, Curricularnormwert, Engpass, Grenzwert, Kapazitätsbestimmende Kriterien, Klinische Behandlungseinheit, Personelle Kapazität, Schwundkorrektur, Verminderung, Wiederholer, Zahnmedizin |
| Stichwort: | Grenzwert |
| Leitsatz: | 1. Ergibt sich die Kapazitätsgrenze der Hochschule aus einem ausstattungsbezogenen Engpass, findet eine schwundbezogene Erhöhung der Zulassungszahl nicht statt. 2. Tritt der Engpass erst in einem höheren Fachsemester ein, ist der bis zum Erreichen der ausstattungsbezogenen Kapazitätsgrenze eintretende Schwund aber zu berücksichtigen. 3. Der durch "Wiederholer" entstehende Lehrmehraufwand findet bei der Schwundberechnung keine Berücksichtigung. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, NC 9 S 2079/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, BayVwVfG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Autobahnmaut, Maut, Mautflucht, Mautausweichverkehr, erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, Durchgangsverkehr, Durchfahrverbot, Erheblichkeitsschwelle, Verkehrslärm, Wohnbevölkerung, Lärm, Grenzwert, Sichtbarkeitsgrundsatz, Verkehrszeichen, Zusatzzeichen, Erkennbarkeit, Erfassbarkeit, Bestimmtheit |
| Stichwort: | Grenzwert |
| Leitsatz: | Ausnahmen von einem durch Verkehrszeichen angeordneten Durchfahrverbot können nicht durch eine nur schriftlich ergangene und bekanntgemachte Allgemeinverfügung zugelassen werden. Den Anforderungen an die sofortige Erkennbarkeit des Regelungsgehalts von Verkehrszeichen (Sichtbarkeitsgrundsatz) genügt jedenfalls eine Schilderkombination nicht mehr, die aus einem Verbotszeichen und vier Zusatzzeichen besteht. Orientierungspunkte dafür, wann die Beeinträchtigungen durch Mautausweichverkehr die Erheblichkeitsschwelle des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO erreichen, können unter anderem der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - entnommen werden. Erhebliche Auswirkungen liegen danach unter anderem dann vor, wenn der Beurteilungspegel durch den Mautausweichverkehr um mindestens 3 dB (A) oder auf mindestens 70 dB (A) am Tage oder 60 dB (A) in der Nacht erhöht oder ein schon in dieser Höhe bestehender Beurteilungspegel weiter erhöht wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Droge, Drogen, Rauschmittel, Drogeneinfluss, Fahrt, Fahrlässikeit, Grenzwert, Tatbestand |
| Stichwort: | Grenzwert |
| Leitsatz: | 1. Vorsatz und Fahrlässigkeit müssen sich bei der Fahrt unter Drogeneinfluss (§ 24 a II StVG) nicht lediglich auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschgifts zum Tatzeitpunkt beziehen. 2. An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen Konsum der Droge und Fahrt 23 Stunden vergangen sind und zum Tatzeitpunkt der analytische Grenzwert (hier: 1, 0 ng/ml THC) nur um geringfügig mehr als das Zweifache überschritten worden ist. 3. In diesem Ausnahmefall muss der Tatrichter nähere Ausführungen dazu machen, auf Grund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer hätte bewusst machen können, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen haben kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ss 35/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Drogenfahrt, Grenzwert, Kokain |
| Stichwort: | Grenzwert |
| Leitsatz: | 1. Bei einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 StVG nach Kokainkonsum gehört zu den notwendigen tatrichterlichen Feststellungen auch die Mitteilung der Benzoylecgonin-Konzentration im Blut des Betroffenen. 2. Bei einem Benzoylecgonin-Wert ab 75 ng/ml besteht die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 91/07 | |
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