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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10080/04.OVG vom 07.05.2004

Rechtsgebiete:AuslG, VwVfG, VwKostG, POG
Schlagworte:Abschiebung, Durchführung der Abschiebung, Rückführung, originäre Parallelzuständigkeit, Ausländerbehörde, Grenzschutzbehörde, Landespolizeibehörde, Vollzugshilfe, Abschiebungskosten, Kostenerhebung, Leistungsbescheid, Zuständigkeit
Stichwort:Grenzschutzbehörde
Leitsatz:Die von der Ausländerbehörde im Rahmen einer Abschiebung zugezogenen Behörden des Bundesgrenzschutzes und der Landespolizei handeln bei deren Durchführung gemäß § 63 Abs. 4 und 6 AuslG in jeweils eigener Zuständigkeit; dementsprechend sind auch nur sie gemäß § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG für die Erhebung der ihnen entstandenen Kosten der Abschiebung zuständig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10080/04.OVG




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