JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Grenzfeststellung
| Rechtsgebiete: | VermGeoG |
| Schlagworte: | Grenzfeststellung, Wertung, Interpretation, Abweichung |
| Stichwort: | Grenzfeststellung |
| Leitsatz: | Die im Rahmen der Grenzfeststellung erforderliche Wertung und Interpretation obliegt den Vermessungs- und Geoinformationsbehörden. Die Wertung und Interpretation sind vom Gericht lediglich daraufhin zu untersuchen, ob sie nicht nachvollziehbar, offensichtlich unrichtig, willkürlich oder sonst grob fehlerhaft erscheinen. Dies gilt umso mehr, als die Grenzfeststellung nicht eine objektiv bestehende Identität zwischen dem amtlichen Flurstücksabbild und dem reproduzierten Flurstücksurbild zum Gegenstand hat, sondern lediglich die (subjektive) behördliche Gewissheit hierüber. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 69/06 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-VermKatG, LSA-VwVfG |
| Schlagworte: | Grenzfeststellung, Abmarkung, Grenze, Liegenschaftskataster, Anhörung, unterbliebene, Heilung |
| Stichwort: | Grenzfeststellung |
| Leitsatz: | 1.Bei einer "Grenzfeststellung und Abmarkung" wird allein der örtliche Verlauf der im Liegen-schaftskataster festgehaltenen Flurstücksgrenze festgestellt. Rechtswidrig ist die Amtshandlung deshalb nur dann, wenn eine andere als die im Kataster nachgewiesene festgestellt worden ist. 2.Treffen die Eintragungen im Liegenschaftskataster nicht zu, so besteht insoweit ein Berichti-gungsanspruch. Solange dieser nicht durchgesetzt ist, bleibt die Richtigkeit der Grenzfeststellung und Abmarkung unberührt. 3.Eine entgegen § 17 Abs. 1 VermKatG unterbliebene Anhörung kann wie nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht nachgeholt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 495/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, LSA-DV-VermKatG |
| Schlagworte: | Grenzfeststellung, Grenzfeststellung, unterbliebene, Grenzfeststellung, vollständige, Grenze, unsichere, Liegenschaftskataster : Vermerk, Liegenschaftskarte, Vermessungsfehler |
| Stichwort: | Grenzfeststellung |
| Leitsatz: | 1. Eine Grenzfeststellung ist nicht "unvollständig", wenn eine Grenze oder ein Teil von ihr nicht festgestellt wird, weil über den Verlauf nicht zweifelfrei entschieden werden kann. 2. Betroffene können sich auf eine "Verkleinerung" ihres Grundstücks nicht berufen, wenn bislang nur eine der Grundstücksgrenzen festgestellt worden ist. 3. Eine Grenzfeststellung ist nur rechtswidrig, wenn gerade ein Vermessungsfehler geltend gemacht werden kann. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 403/02 | |
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