Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGrenzen der Pflicht zum Hinweis auf steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten (hier: Zwei-Konten-Modell) 

Grenzen der Pflicht zum Hinweis auf steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten (hier: Zwei-Konten-Modell)

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 87/02 vom 24.03.2005

1. Der Steuerberater ist nicht verpflichtet, ihm zwar bei Gelegenheit des erteilten Auftrags bekannt gewordene, zu der von ihm übernommenen Aufgabe aber in keiner unmittelbaren Beziehung stehende Vorgänge dahin zu untersuchen, ob sie Veranlassung zu Belehrungen, Ratschlägen oder Hinweisen gegenüber dem Mandanten geben.

2. Ein mit der Erstellung der privaten Steuererklärungen und der Bilanzen für den Gewerbebetrieb beauftragter Steuerberater schuldet keine ungefragte Beratung zu Fragen der steuergünstigsten Gestaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Mandanten (hier: Hinweis auf das Zwei-Konten-Modell).

3. Eine vertragliche Nebenpflicht des Steuerberaters, seinen Mandanten vor Schaden zu bewahren und auf für ihn offen zutage liegende Fehlentscheidungen hinzuweisen, führt nicht zu einer Hinweispflicht auf solche Steuermodelle, die - wie das Zwei-Konten-Modell - nicht generell, sondern nur bei besonderen Fallkonstellationen und bei besonderer Vorgehensweise des Steuerpflichtigen zu Steuervorteilen führen.

4. Mit der uneingeschränkten Anerkennung des Zwei-Konten-Modells durch Finanzämter und Finanzgerichte war erst ab Anfang 1996 zu rechnen.

5. Auch nach 1996 brauchte ein Steuerberater nicht die Ausweitung des Zwei-Konten-Modells auf eine Situation zu erwägen, bei der Einnahmen nicht aus einem Betrieb, sondern aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Grenzen der Pflicht zum Hinweis auf steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten (hier: Zwei-Konten-Modell) - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum