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Grenzabstand

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 134/08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:BGB, NBauO, VwGO
Schlagworte:Anordnung, einstweilige, Anspruch auf Einschreiten, Beihilfe, Erdrückende Wirkung, Genehmigungsfreiheit, Grenzabstand, Kellergeschoss, Nachbarschutz, Schattenwurf, Schmalseitenprivileg, Vollgeschoss
Stichwort:Grenzabstand
Leitsatz:1. Wendet sich der Nachbar gegen ein Bauvorhaben ausschließlich wegen der Wirkungen, welche von seiner Masse ausgehen, nicht also (auch) gegen seine Nutzung, dann entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag grundsätzlich schon mit der Fertigstellung des Rohbaus (einschließlich Bedachung). Das gilt auch dann, wenn der Nachbar ein Einschreiten gegen ein Vorhaben wünscht, das der Nachbar mit der Behauptung zu errichten unternimmt, es bedürfe wegen § 69a NBauO keiner Baugenehmigung.

2. Baut der Bauherr auf der Grundlage von § 69a NBauO, ist die Bauaufsichthsbehörde nicht in jedem Fall verpflichtet, als Ausgleich für den Verzicht auf ihre präventive Tätigkeit nunmehr verstärkt repressiv tätig zu werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Vorhaben nach dem eingereichten Entwurf keinen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erkennen lässt und die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück als nicht gravierend anzusehen sind. In solchen Fällen darf der Nachbar darauf verwiesen werden, seine behaupteten Rechte vor den Zivilgerichten geltend zu machen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 134/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10588/07.OVG vom 17.07.2007

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baurecht, Nachbarrechtsschutz, Nachbargrundstück, Grenzbebauung, Rücksichtnahmegebot, Abstand, Abstandsfläche, Grenzabstand, offene Bauweise
Stichwort:Grenzabstand
Leitsatz:Ist auf dem Nachbargrundstück bereits ein grenzständiges Gebäude vorhanden, so kann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 LBauO ein Gebäude ohne eigenen Grenzabstand nicht nur dann zugelassen werden, wenn mit Grenzabstand gebaut werden muss, sondern erst recht dann, wenn planungsrechtlich an die Grenze gebaut werden darf (im Anschluss an Urteil des 1. Senats des OVG RP vom 22. August 2002 - 1 A 10731/02.OVG -, AS 30, 125).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10588/07.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 39/07 vom 13.06.2007

Rechtsgebiete:BauNVO, LBO
Schlagworte:Teilabbruchsanordnung, Bebauungsplan, Nicht überbaubare Grundstücksfläche, Privilegierter Gebäudeteil, Grenzabstand, Abstandsfläche
Stichwort:Grenzabstand
Leitsatz:Die Festsetzung eines bestimmten seitlichen Mindestgrenzabstands "der Hauptgebäude von den Nachbargrenzen" in einem Bebauungsplan bei gleichzeitiger Ausweisung von seitlichen Bauverbotsflächen unterschiedlicher Breite kann sinnvoll und bauplanungsrechtlich zulässig sein. Sie ist als Teilausschlussregelung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 LBO dahingehend auszulegen, dass nur privilegierte Gebäudeteile des Hauptgebäudes innerhalb des Mindestgrenzabstands unzulässig sind, die Zulassungsmöglichkeit sonstiger privilegierter Anlagen nach §§ 5 ff. LBO aber unberührt bleibt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 39/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10845/05.OVG vom 05.01.2006

Rechtsgebiete:LBauO, BauGB
Schlagworte:Windenergieanlage, Windkraftanlage, Abstandsfläche, Abstand, Grenzabstand, Eiswurf, Eiswurfgefahr, Rücksichtnahmegebot, Rücksichtnahme, Schutzvorkehrung, Schutzmaßnahme, Schutzauflage, Auflage, Nebenbestimmung
Stichwort:Grenzabstand
Leitsatz:1. Für die Entscheidung, ob bei Windkraftanlagen gemäß § 8 Abs. 10 Satz 2 LBauO eine - geringere - Tiefe der Abstandsfläche bis zu 0,25 H zugelassen werden kann, kommt es auf eine von der geplanten Windkraftanlage eventuell ausgehende Eiswurfgefahr nicht an, weil die Abstandsflächenregelungen des § 8 LBauO nicht geeignet sind, einer derartigen Gefahr zu begegnen, und deshalb eine entsprechende - nachbarschützende - Zielsetzung nicht verfolgen.

2. Einer im konkreten Einzelfall anzunehmenden Gefährdung ist vielmehr durch Schutzeinrichtungen oder -maßnahmen regelnde Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 LBauO Rechnung zu tragen (vgl. VV des Ministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2004 "Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen", MinBl. 2004, 374 ff., 396).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10845/05.OVG


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