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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 3 TaBV 26/08 vom 10.09.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, SGB IX
Schlagworte:Schwerbehindertenvertretung, Teilnahmerecht, Besprechungen, informell, Gremien, Ausschuss
Stichwort:Gremien
Leitsatz:1. Weder aus dem Betriebsverfassungsgesetz noch aus dem Sozialgesetzbuch IX ergibt sich ein Anspruch der Schwerbehindertenvertretung, an allen Gesprächen, die zwischen Betriebsrat/ Betriebsratsmitgliedern und Arbeitgeberseite geführt werden, beratend teilzunehmen.

2. Die Schwerbehindertenvertretung soll dort beraten, wo in entscheidungsfähigen Gremien eine Willensbildung und/oder eine Information zum Zwecke der vertrauensvollen Zusammenarbeit dieser Gremien erfolgen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 3 TaBV 26/08




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