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greifbare tatsächliche Anhaltspunkte.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 94.99 vom 30.11.2000

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück, Verstoß gegen §§ 19 und 20 ZGB, sittlich anstößiger Erwerb, Kennenmüssen i.S. des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, Enteignung und Rechtserwerb als einheitlicher Vorgang, erwerbsbezogene Umstände, Beweislastentscheidung, greifbare tatsächliche Anhaltspunkte.
Stichwort:greifbare tatsächliche Anhaltspunkte.
Leitsatz:Leitsatz:

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der im Tauschwege vorgenommene Erwerb eines volkseigenen Grundstücks eine Unredlichkeit des Erwerbers gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG begründen kann (Einzelfall).

Urteil des 7. Senats vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 -

I. VG Schwerin vom 28.01.1999 - Az.: VG 3 A 1449/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 94.99




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