JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > greifbare
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerde, außerordentlich, Erledigung, Gesetzeswidrigkeit, greifbare, Kostenentscheidung, Unanfechtbarkeit |
| Stichwort: | greifbare |
| Leitsatz: | Die für Fälle greifbarer Gesetzeswidrigkeit entwickelte außerordentliche Beschwerde gegen eine auf der Grundlage von § 161 Abs. 2 VwGO getroffene und nach § 158 Abs. 2 VwGO unanfechtbare Kostenentscheidung ist angesichts der Rechtsänderungen durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) und das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) nicht mehr statthaft. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 OA 146/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Ablehnung, Anhörungsrüge, Beschwerde, außerordentliche, Gerichtsperson, Gesetzwidrigkeit, greifbare, Richter, Statthaftigkeit |
| Stichwort: | greifbare |
| Leitsatz: | 1. Gemäß § 146 Abs. 2 VwGO können Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden. 2. Die Gehörsrüge ist an das Gericht zu richten und von dem Gericht zu entscheiden, dem ein Gehörsverstoß vorgehalten wird. Das Oberverwaltungsgericht ist gemäß § 152a VwGO weder zuständig, über eine Gehörsrüge gegen Gehörsverletzungen durch ein Verwaltungsgericht zu entscheiden, noch ist es befugt, die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts über eine Gehörsrüge zu überprüfen. 3. Seit In-Kraft-Treten von § 321a ZPO ist auch in Fällen geltend gemachter so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit kein Raum mehr für eine Befassung des Gerichtes der nächst höheren Instanz mit außerordentlichen Rechtsbehelfen - hier einer "Ausnahmebeschwerde" oder "außerordentlichen Beschwerde". |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 29/07 | |
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