JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Globalkalkulation
| Rechtsgebiete: | SächsKAG |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Abwasserbeitrag, Vorteilsbegriff, Abwasserbeseitigungskonzept, Flächenseite, Globalkalkulation, Grundstücksflächenmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Ergebniskontrolle |
| Stichwort: | Globalkalkulation |
| Leitsatz: | 1. § 18 Abs. 1 SächsKAG liegt kein anlagenbezogener, sondern ein grundstücksbezogener Vorteilsbegriff zugrunde. Maßgebend für die Beitragsbemessung ist die Steigerung des Verkehrs- und Gebrauchswertes des Grundstücks, nicht der Umfang der voraussichtlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung. 2. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen des Wasserrechts und nach ihrem Ermessen über das Abwasserbeseitigungskonzept. Bei der Entscheidung, welche Teile des Entsorgungsgebietes über öffentliche Anlagen und welche Teile über nichtöffentliche Anlagen entsorgt werden sollen, haben sie ein weites Ermessen. Die wasserrechtlich rechtmäßig getroffene Entscheidung ist für das Abgabenrecht bindend. 3. Fehler bei der Ermittlung des Betriebskapitals oder des Abgabensatzes führen nur dann zur Nichtigkeit der Satzung, wenn der objektiv richtig berechnete Abgabensatz überschritten wird. 4. Ein aus der Kombination von Grundstücksfläche und Vollgeschosszahl gebildeter Verteilungsmaßstab bei der Heranziehung zu Entwässerungsbeiträgen ist in Sachsen weiterhin nicht zu beanstanden. 5. Eine satzungsrechtliche Regelung, die den Nutzungsfaktor bei eingeschossiger Bebauung oder Bebaubarkeit mit 1,0 bestimmt und für jedes weitere Vollgeschoss um 0,25 erhöht, begegnet im Grundsatz keinen rechtlichen Bedenken. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 565/05 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG |
| Schlagworte: | Benutzergruppen, Bewertungsspielraum, Einrichtung, einheitliche öffentliche, Gebührensatz, Globalkalkulation, Inanspruchnahmemöglichkeit, Kostenverursachung, Leistungsproportionalität, Vorteil |
| Stichwort: | Globalkalkulation |
| Leitsatz: | Der Beklagte ist rechtlich nicht gehindert, dem Umstand, dass die von der öffentlichen Einrichtung erbrachte Leistung von unterschiedlichen Benutzergruppen unterschiedlich intensiv genutzt wird, durch die Festsetzung entsprechend differenzierter Gebührensätze Rechnung zu tragen, auch wenn der Beklagte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nur eine einheitliche öffentliche Einrichtung zur zentralen Abwasserbeseitigung betreibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188). Letztlich folgt dies aus dem Grundsatz der Leistungsproportionalität, wonach die Bemessung der Gebühren "unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Inanspruchnahme" (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KAG-LSA) erfolgt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 -, KStZ 1991, 235 ff..). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 264/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Anschlussbeitrag, Abwasseranschlussbeitrag, Beitragssatzung, Maßstabsregelung, Vorteil, Art der baulichen Nutzung, Gewerbe, Artzuschlag, Typengerechtigkeit, Vernachlässigungsfähigkeit, örtliche Verhältnisse, Dorfgebiet, dörflicher Charakter, Globalkalkulation, tatsächliche Aufwendungen, Prognose, Gewerbeentwicklung, Kalkulation, Bindung an Erläuterungen der Kalkulation |
| Stichwort: | Globalkalkulation |
| Leitsatz: | Zur Frage, unter welchen Umständen nach der bis zum 1. Februar 2004 geltenden Rechtslage bei der Fassung der Maßstabsregelung einer Anschlussbeitragsatzung zugelassene gewerbliche Nutzungen nach den örtlichen Verhältnissen vernachlässigt werden dürfen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 B 24.05 | |
| Rechtsgebiete: | Hess KAG, Entwässerungssatzung d. Stadt Hessisch Lichtenau v. 9.12.1994 i.d. Fassung d. 7. Änderungssatzung v. 14.9.1998 |
| Schlagworte: | Abwasserbeitrag, Anschlußbeitrag, Erneuerungsbeitrag, Globalkalkulation, Altanlieger, Neuanlieger, Schaffungsbeitrag, Kostenüberschreitungsverbot, Vorausleistungen, Einrichtungsbegriff bei leitungsgebundenen Einrichtungen, Zusammenfassung technisch selbständiger Entwässerungssysteme im Gemeindegebiet. |
| Stichwort: | Globalkalkulation |
| Leitsatz: | 1.) Zur Notwendigkeit einer Beteiligung der nach der Planung der Gemeinde künftig noch anschließbaren Grundstücksflächen an dem zu verteilenden Aufwand der Erneuerung einer gemeindlichen Abwassereinrichtung. 2.) Erhebt die Gemeinde auf der Grundlage eines bereits für die endgültige Abrechnung festgelegten Beitragssatzes Vorausleistungen (§ 11 Abs. 10 Hess KAG), so kann die auf unzulässiger Kostenüberdeckung beruhende Fehlerhaftigkeit der endgültigen Beitragssatzregelung nicht dadurch unerheblich werden, daß sich jedenfalls die tatsächlich erhobenen Vorausleistungen auf eine Höhe beschränken, die die Grenze der Kostendeckung nicht überschreitet. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TZ 1697/00 | |
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