JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Globalberechnung
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, ThürKAG, ThürWG, ThürKGG |
| Schlagworte: | Abwasserbeitrag, Entwässerungseinrichtung, einheitlich, öffentliche Einrichtung, Arbeitsleistung, Vorteil, Ermessen, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Fäkalschlamm, Gleichheitssatz, Willkürverbot, zentral, dezentral, Bürgermeisterkanal, Herstellung, erstmalig, Altanlagen, DDR, Tiefenbegrenzung, ortsüblich, Klarstellungssatzung, Referenzgebiet, Außenbereich, Beitragssatz, überhöht, Ergebniskontrolle, Globalberechnung, Kalkulation, Fehler, Investitionsaufwand, beitragsfähig, Erschließungsträger, Ablösung, Werkvertrag, Altverbindlichkeiten, Abstufung, Maßstab, Grundstücksfläche, Geschossfläche |
| Stichwort: | Globalberechnung |
| Leitsatz: | 1. Ein Zweckverband ist nach der Thüringer Rechtslage weder verpflichtet, die verschiedenen räumlich und technisch voneinander getrennten Abwasserbeseitigungsanlagen im Verbandsgebiet mit unterschiedlicher technischer Ausstattung und Reinigungsleistung als getrennte Einrichtungen zu führen, noch ist er zur Trennung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung in eine Schmutz- und eine Niederschlagswasserentsorgungseinrichtung oder in eine zentrale und eine dezentrale Abwasserbeseitigungseinrichtung verpflichtet. Unterschiede in der Art und Weise der Abnahme des Abwassers, die eine unterschiedliche Inanspruchnahmemöglichkeit der Entwässerungseinrichtung zur Folge haben, müssen ggf. innerhalb der einheitlichen Gesamteinrichtung durch die Abstufung der Beitrags- und Gebührensätze berücksichtigt werden. 2. Einer beitragsfähigen Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung steht nicht entgegen, dass in Teilbereichen des Einrichtungsgebietes schon vor 1993 und zu DDR-Zeiten eine funktionsfähige Entwässerungsanlage vorhanden war oder dass sich die Ausbaumaßnahmen nach dem Planungskonzept des Einrichtungsträgers nicht auf sämtliche von der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erfassten Entwässerungsanlagen erstrecken. 3. Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit des Beitragssatzes ist nach der Thüringer Rechtslage allein, dass der satzungsrechtlich festgelegte Beitragssatz nicht gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstößt, also im Ergebnis nicht nur geringfügig überhöht ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Ergebniskontrolle im Gebührenrecht, Urteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94). 4. Unter dem beitragsfähigen Investitionsaufwand für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG sind nur die dem Einrichtungsträger tatsächlich entstandenen Herstellungskosten nach dem Nominalwertprinzip zu verstehen. Weder bei den auf vertraglicher Basis von Erschließungsträgern errichteten und vom Einrichtungsträger kostenfrei übernommenen Anlagenwerten noch bei den Einnahmedefiziten durch einen vollständigen oder teilweisen vertraglichen Verzicht des Einrichtungsträgers auf eine Beitragserhebung bzw. durch die auf einen überörtlichen Anlagenteil reduzierten Beitragsablösungen handelt es sich um beitragsfähigen Investitionsaufwand. 5. Übernommene Altverbindlichkeiten für die Übernahme von bereits zu DDR-Zeiten errichteten Anlagenteilen können als Investitionsaufwand beitragsfähig sein, wenn sie sich der konkreten beitragsfähigen Maßnahme zuordnen lassen. 6. Zur Beitragsabstufung als Maßstabsregelung. 7. Zu den rechtlichen Anforderungen an eine Tiefenbegrenzungsregelung nach Maßgabe Thüringer Landesrechts (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00) und zum Vorrang von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 N 574/98 | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG |
| Schlagworte: | Satzungsnorm, Fehlerfolgen, Unbeachtlichkeit, Nichtigkeit, Rückwirkung, Globalberechnung, Beschlusserfordernis, Kostendeckungsgrenze, Überschreiten, Geringfügigkeit, Flächennutzungsplanentwurf, Verbindliche Planung, Abwasserbeitrag |
| Stichwort: | Globalberechnung |
| Leitsatz: | 1. Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG 2005 ist nach dessen § 49 Abs. 1 Satz 1 auch auf Abgabensätze anzuwenden, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes beschlossen worden sind. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese gesetzliche Regelung bestehen weder im Hinblick auf die Fehlerfolge noch unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung. 2. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG ist (nach wie vor) die Beschlussfassung über den Abgabensatz gefordert. 3. Ob die Kostendeckungsgrenze eingehalten oder lediglich geringfügig überschritten ist, richtet sich nach den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Abgabensatz. 4. Zur Geringfügigkeitsgrenze für eine Kostenüberdeckung (hier offen gelassen). 5. Für die Globalberechnung ist der Entwurf eines Flächennutzungsplans trotz ausstehender Genehmigung von Bedeutung, wenn er im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gemeinderats über den Beitragssatz die Aussage erlaubt, die betroffenen Flächen seien - einer verbindlichen Planungsabsicht der Gemeinde entsprechend - in dem in der Berechnung angesprochenen Zeitraum an die öffentliche Einrichtung anzuschließen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2842/04 | |
| Rechtsgebiete: | EWS der Stadt Haiger, HessKAG |
| Schlagworte: | Beitragsentstehung, Beitragssatz, Globalberechnung, Hineinwachsen in die Beitragspflicht |
| Stichwort: | Globalberechnung |
| Leitsatz: | Auch bei einem auf den späteren Eintritt vorteilsbegründender Umstände beruhenden "Hineinwachsen des Grundstücks in die Beitragspflicht" ist der den aktuellen Stand der Globalberechnung wiedergebende Beitragssatz der im Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Beitragssatzung anzuwenden, kann also nicht der Beitragssatz einer früheren Beitragssatzung zugrunde gelegt werden, die im Zeitpunkt der Fertigstellung des vorausgehenden Schaffungsvorgangs galt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 46/05 | |
| Rechtsgebiete: | Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinntal vom 20.06.2000 |
| Schlagworte: | Ausbau zur Vollkanalisation, Beitragsbelastung von Altanliegern, Beitragssatzregelung, Bestimmtheit der Beitragssatzregelung, Beitragssatzkalkulation, Globalberechnung, Normenklarheit, Teilbeiträge für Abwassernetz |
| Stichwort: | Globalberechnung |
| Leitsatz: | 1. Aus der tatsächlich vorgenommenen Beitragssatzkalkulation können sich Rückschlüsse auf den Inhalt der Beitragssatzregelung und damit auf deren Bestimmtheit verlässlich nur dann ergeben, wenn die Kalkulation ihrerseits durch eine eindeutige Abgrenzung beim abzurechnenden Aufwand und bei dem Kreis der zu belastenden Anlieger gekennzeichnet ist. 2. Wird eine Teilkanalisation zur Vollkanalisation ausgebaut, so müssen an dem Aufwand für das herzustellende Vollkanalisationsnetz auch die Anlieger der bisherigen Teilkanalisation ("Teilkanalisationsaltanlieger") beteiligt werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 1495/04 | |
"Globalberechnung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum