JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gleispflegeabschlag
| Rechtsgebiete: | 16. BImSchV, BImSchG |
| Schlagworte: | Besonders überwachtes Gleis, Gleispflegeabschlag, Lärmschutzmaßnahme, Straßenbahn |
| Stichwort: | Gleispflegeabschlag |
| Leitsatz: | Zur Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG beim Aus- bzw. Neubau einer Straßenbahnstrecke. Ein den Bau einer Straßenbahnstrecke betreffender Planfeststellungsbeschluss ist nicht deshalb rechtsfehlerhaft, weil er nicht das Verfahren "Besonders überwachtes Gleis" als aktive Lärmschutzmaßnahme im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG regelt |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 C 1092/06.T | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Besonders überwachtes Gleis, Lärmminderung, Korrekturwert, Gleispflegeabschlag, Zugart, Mittelwert, Durchschnittswert, Schleifzyklus, Schallmesswagen |
| Stichwort: | Gleispflegeabschlag |
| Leitsatz: | Die dauerhafte Gewährleistung der Lärmminderung, die mit der Anordnung des besonders überwachten Gleises verbunden sein muss (Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 <376 f.>), verlangt nicht, dass zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zum Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden muss, sondern vielmehr, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt werden muss. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 8.07 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 16. BImSchV, VwVfG, DIN 4150, AEG |
| Schlagworte: | Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges, Verfahren "Besonders überwachtes Gleis", Gleispflegeabschlag, Schallschutz, Vorrang aktiven Lärmschutzes, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Abwägung, Vorbelastung, Lärmsanierung, Einsparung an Kosten für den passiven Lärmschutz, Sprungkosten, Erschütterungsschutz. |
| Stichwort: | Gleispflegeabschlag |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Es ist nachgewiesen, daß das Verfahren "Besonders überwachtes Gleis" eine dauerhafte Lärmminderung erzielt, die zusätzlich zu den Korrekturwerten DFb der Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV zu berücksichtigen ist. 2. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG vollzieht sich auf der Grundlage einer Abwägung (im Anschluß an BVerwGE 104, 123 <139>; gegen BVerwGE 108, 248 <256 ff.>). Etwaige Abwägungsfehler können unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG unschädlich sein. 3. § 41 Abs. 2 BImSchG verbietet es, beim Ausbau einer vorhandenen Strecke die aktiven Schallschutzmaßnahmen generell so zu bemessen, daß sie nur den Lärmzuwachs kompensieren, der durch das planfestgestellte Vorhaben verursacht wird. 4. Ob die Kosten einer Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen, hängt nicht davon ab, ob der Aufwand für den aktiven Schallschutz im Vergleich zu den Kosteneinsparungen im Bereich des passiven Lärmschutzes eine "Verhältnismäßigkeitsschwelle von 4 : 1" übersteigt. 5. Zumindest dann, wenn die an einer Eisenbahnstrecke planfestgestellten Wandhöhen 4 m erreichen, ist die Schlußfolgerung, daß eine weitere Wanderhöhung wegen der auftretenden "Sprungkosten" einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, naheliegend und deswegen rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Urteil des 11. Senats vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 42.97 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BImSchG, AEG, 16. BImSchV, VwVfG |
| Schlagworte: | Klageerhebung ohne bestimmten Antrag, wesentliche Änderung eines Schienenweges, Planfeststellung, aktiver und passiver Lärmschutz, Überschreitung der Immissionsgrenzwerte, Verkehrsprognose, Gleispflegeabschlag, Entschädigungsvorbehalt, Heilung von Abwägungsmängeln. |
| Stichwort: | Gleispflegeabschlag |
| Leitsatz: | Leitsatz: Solange offen ist, ob und in welchem Umfang der sog. Gleispflegeabschlag anzuerkennen ist, kann die Planfeststellungsbehörde den Anforderungen des § 41 Abs. 2 BImSchG auch dann gerecht werden, wenn sie in einem diesbezüglichen Entscheidungsvorbehalt weitergehende Maßnahmen des aktiven Schallschutzes in jedem Fall ablehnt und die Lärmbetroffenen auf passiven Schallschutz verweist. Urteil des 11. Senats vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 44.97 | |
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