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Gleichstellungsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 604/06 vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung, Antrag auf Zustimmung zur Kündigung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Antragsfrist, Betriebsrat
Stichwort:Gleichstellungsbescheid
Leitsatz:1. Die Kündigung eines Minderbehinderten bedarf erst dann der Zustimmung des Integrationsamtes, wenn er durch Bescheid der Bundesagentur für Arbeit einem Schwerbehinderten gleichgestellt worden ist. Allein der Antrag auf Gleichstellung begründet das Zustimmungserfordernis nicht, weil dem Gleichstellungsbescheid nicht lediglich deklaratorische, sondern konstitutive Wirkung zukommt.

2. Die zweiwöchige Frist, innerhalb der ein Arbeitgeber beim Integrationsamt die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung beantragen muss, beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber davon Kenntnis hat, dass der Arbeitnehmer dem Sonderkündigungsschutz des SGB IX unterliegt. Im Falle eines Minderbehinderten beginnt diese Frist mit der Kenntnis des Arbeitgebers vom Gleichstellungsbescheid. Die Kenntnis vom Antrag auf Gleichstellung setzt die Frist nicht in Lauf.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 604/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11298/05.OVG vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Amt für soziale Angelegenheiten, Anerkennungsverfahren, Antrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Auslegung, Behinderung, besonderer Kündigungsschutz, Entstehungsgeschichte, Eigenschaft, fehlende Mitwirkung, Feststellung, Feststellungsantrag, Feststellungsbescheid, Feststellungsverfahren, Frist, Gleichstellung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Gleichstellungsverfahren, Grad der Behinderung, Integrationsamt, Kündigung, Kündigungserklärung, Kündigungsschutz, Mitwirkung, Mitwirkungspflichten, Mitwirkungsverschulden, Nachweis, Rückwirkung, rückwirkend, schwerbehindert, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Sonderkündigungsschutz, Verschulden, Versorgungsamt, Zeitpunkt, Zeitpunkt der Kündigung, Zustimmung
Stichwort:Gleichstellungsbescheid
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz im Sinne von § 85 SGB IX besteht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11298/05.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1580/05 vom 12.12.2005

Rechtsgebiete:SGB IX, KSchG
Schlagworte:Feststellungsklage, Wiederaufnahmeverfahren, Kündigungsschutzklage, Auflösungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Zustimmungserfordernis
Stichwort:Gleichstellungsbescheid
Leitsatz:Der im Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber gestellte (Hilfs-)Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses (§ 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG) bedarf nicht der Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt auch, wenn der minderbehinderte Arbeitnehmer seinen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten nach Zugang der Kündigung gestellt hat. Eine analoge Anwendung der Sonderkündigungsschutzregelungen des SGB IX auf diese Fälle scheidet aus (a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.07.1989 - 4 L 21/89 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1580/05


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