JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gleichstellungsantrag
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung, Antrag auf Zustimmung zur Kündigung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Antragsfrist, Betriebsrat |
| Stichwort: | Gleichstellungsantrag |
| Leitsatz: | 1. Die Kündigung eines Minderbehinderten bedarf erst dann der Zustimmung des Integrationsamtes, wenn er durch Bescheid der Bundesagentur für Arbeit einem Schwerbehinderten gleichgestellt worden ist. Allein der Antrag auf Gleichstellung begründet das Zustimmungserfordernis nicht, weil dem Gleichstellungsbescheid nicht lediglich deklaratorische, sondern konstitutive Wirkung zukommt. 2. Die zweiwöchige Frist, innerhalb der ein Arbeitgeber beim Integrationsamt die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung beantragen muss, beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber davon Kenntnis hat, dass der Arbeitnehmer dem Sonderkündigungsschutz des SGB IX unterliegt. Im Falle eines Minderbehinderten beginnt diese Frist mit der Kenntnis des Arbeitgebers vom Gleichstellungsbescheid. Die Kenntnis vom Antrag auf Gleichstellung setzt die Frist nicht in Lauf. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 604/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Amt für soziale Angelegenheiten, Anerkennungsverfahren, Antrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Auslegung, Behinderung, besonderer Kündigungsschutz, Entstehungsgeschichte, Eigenschaft, fehlende Mitwirkung, Feststellung, Feststellungsantrag, Feststellungsbescheid, Feststellungsverfahren, Frist, Gleichstellung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Gleichstellungsverfahren, Grad der Behinderung, Integrationsamt, Kündigung, Kündigungserklärung, Kündigungsschutz, Mitwirkung, Mitwirkungspflichten, Mitwirkungsverschulden, Nachweis, Rückwirkung, rückwirkend, schwerbehindert, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Sonderkündigungsschutz, Verschulden, Versorgungsamt, Zeitpunkt, Zeitpunkt der Kündigung, Zustimmung |
| Stichwort: | Gleichstellungsantrag |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz im Sinne von § 85 SGB IX besteht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11298/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Anerkennungsantrag, Gleichstellungsantrag, rechtzeitige Unterrichtung des Arbeitgebers |
| Stichwort: | Gleichstellungsantrag |
| Leitsatz: | Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung unter Hinweis auf einen vorangehend gestellten Gleichstellungsantrag auf den Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, so genügt diese Mitteilung zur Wahrung der Rechte auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht die beantragte Gleichstellung, sondern - aufgrund eines nicht mitgeteilten vorangehenden Verschlimmerungsantrags - die Anerkennung als Schwerbehinderter erlangt. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 2024/04 | |
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