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Gleichstellungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 604/06 vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung, Antrag auf Zustimmung zur Kündigung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Antragsfrist, Betriebsrat
Stichwort:Gleichstellungsantrag
Leitsatz:1. Die Kündigung eines Minderbehinderten bedarf erst dann der Zustimmung des Integrationsamtes, wenn er durch Bescheid der Bundesagentur für Arbeit einem Schwerbehinderten gleichgestellt worden ist. Allein der Antrag auf Gleichstellung begründet das Zustimmungserfordernis nicht, weil dem Gleichstellungsbescheid nicht lediglich deklaratorische, sondern konstitutive Wirkung zukommt.

2. Die zweiwöchige Frist, innerhalb der ein Arbeitgeber beim Integrationsamt die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung beantragen muss, beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber davon Kenntnis hat, dass der Arbeitnehmer dem Sonderkündigungsschutz des SGB IX unterliegt. Im Falle eines Minderbehinderten beginnt diese Frist mit der Kenntnis des Arbeitgebers vom Gleichstellungsbescheid. Die Kenntnis vom Antrag auf Gleichstellung setzt die Frist nicht in Lauf.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 604/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11298/05.OVG vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Amt für soziale Angelegenheiten, Anerkennungsverfahren, Antrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Auslegung, Behinderung, besonderer Kündigungsschutz, Entstehungsgeschichte, Eigenschaft, fehlende Mitwirkung, Feststellung, Feststellungsantrag, Feststellungsbescheid, Feststellungsverfahren, Frist, Gleichstellung, Gleichstellungsantrag, Gleichstellungsbescheid, Gleichstellungsverfahren, Grad der Behinderung, Integrationsamt, Kündigung, Kündigungserklärung, Kündigungsschutz, Mitwirkung, Mitwirkungspflichten, Mitwirkungsverschulden, Nachweis, Rückwirkung, rückwirkend, schwerbehindert, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Sonderkündigungsschutz, Verschulden, Versorgungsamt, Zeitpunkt, Zeitpunkt der Kündigung, Zustimmung
Stichwort:Gleichstellungsantrag
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz im Sinne von § 85 SGB IX besteht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11298/05.OVG

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 2024/04 vom 07.07.2005

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Anerkennungsantrag, Gleichstellungsantrag, rechtzeitige Unterrichtung des Arbeitgebers
Stichwort:Gleichstellungsantrag
Leitsatz:Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung unter Hinweis auf einen vorangehend gestellten Gleichstellungsantrag auf den Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, so genügt diese Mitteilung zur Wahrung der Rechte auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht die beantragte Gleichstellung, sondern - aufgrund eines nicht mitgeteilten vorangehenden Verschlimmerungsantrags - die Anerkennung als Schwerbehinderter erlangt.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 2024/04


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