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Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 1459/03 vom 17.09.2003

Rechtsgebiete:SZG, Zuwendungs-TV, Richtlinie 91/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997
Schlagworte:Bemessung der Sonderzuwendung, Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten, Elternzeit, Stichtag, Auslegung
Stichwort:Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten
Leitsatz:Hat das Kind einer Sonderzuwendungsberechtigten, die während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, am 1. Dezember eines Kalenderjahres den zwölften Lebensmonat bereits vollendet, bemisst sich die Sonderzuwendung für dieses Kalenderjahr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz i.V.m. § 10 SZG nach dem Umfang der am 1. Dezember ausgeübten Teilzeitbeschäftigung und nicht nach dem Beschäftigungsumfang vor Antritt der Elternzeit.

Das gilt auch dann, wenn die Anwendung des Stichtags 1. Dezember dazu führt, dass sich die vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichstellung von Berechtigten, die während der Elternzeit eine erziehungsgeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausüben, mit Berechtigten, die keine Beschäftigung ausüben, wegen der Nähe der Geburt des Kindes zum Stichtag nicht auswirkt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 1459/03




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