JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gleichstellung mit Beamten
| Rechtsgebiete: | DO AOK Rheinland, BVerfGG, BGB |
| Schlagworte: | Dienstordnungsangestellte, Gleichstellung mit Beamten, Erhöhter Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder, Verjährung |
| Stichwort: | Gleichstellung mit Beamten |
| Leitsatz: | 1. Die Geld- und geldwerten Leistungen für Dienstordnungsangestellte im Bereich der Sozialversicherungen sind nach den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen den für Beamte geltenden Regelungen anzupassen. 2. Verweist dementsprechend eine Dienstordnung - wie etwa § 7 Abs. 1 der Dienstordnung der AOK Rheinland vom 28.02.1994 in der Fassung vom 07.12.1998 - hinsichtlich der Vergütung auf die für Landes- (ggf. für Bundes-)beamte geltenden Vorschriften, besteht für Dienstordnungsangestellte mit drei oder mehr Kindern ein Anspruch auf erhöhten Familienzuschlag auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG?s vom 24.11.1998 (2 BvL 26/91 u. a.). Diese Entscheidung hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft (im Anschluss an BVerwG vom 17.06.2004 - 2 C 34/02). 3. Die Ansprüche kinderreicher Dienstordnungsangestellter auf erhöhten Familienzuschlag unterliegen den allgemeinen Verjährungsvorschriften. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 1 Sa 1120/08 | |
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