| Rechtsgebiete: | SGB VI, ALG, RVNG, RRErwerbG, GG |
| Schlagworte: | Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - abgesenkter Zugangsfaktor - Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Gleichheitsrecht |
| Leitsatz: | Erwerbsminderungsrentner müssen eine Absenkung des Zugangsfaktors (Rentenabschlag) auch dann hinnehmen, wenn sie bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Abweichung von BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr 3). Die Einführung eines abgesenkten Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung ist nicht verfassungswidrig. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 32/07 R |