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Gleichberechtigungsgebot

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11172/06.OVG vom 19.01.2007

Rechtsgebiete:LBG, GG
Schlagworte:Teilzeit, Teilzeitkraft, Teilzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeit aus familiären Gründen, Kindererziehung, Kinderbetreuung, Arbeitszeit, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsumfang, Heraufsetzung der Arbeitszeit, Aufstockung der Teilzeit, Vollzeitbeschäftigung, Unzumutbarkeit, dienstliche Belange, entgegenstehende dienstliche Belange, Bewilligungsvoraussetzungen, Bewilligungszeitraum, vorzeitige Änderung, haushaltsrechtliche Vorgaben, Haushaltsplan, Haushaltslage, Personalplanung, Haushaltsplanung, Planstelle, Stellenplan, Haushaltslage, Personalkosten, Fehlbedarf, Alimentationsgrundsatz, Gleichberechtigungsgebot, Grundsatz des gleichen Entgelts
Stichwort:Gleichberechtigungsgebot
Leitsatz:Ist einem Beamten aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden, kann der Dienstherr - bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Bewilligung - dem Wunsch nach vorzeitiger Erhöhung des Beschäftigungsumfangs das Fehlen einer entsprechenden Planstelle im Haushalt als dienstlichen Belang entgegenhalten (hier: Antrag auf vorzeitige Änderung der Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und -erziehung nach erfolgter Ehescheidung).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11172/06.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 55.01 vom 18.07.2002

Rechtsgebiete:GG, Rili 76/207/EWG, EG
Schlagworte:Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung.
Stichwort:Gleichberechtigungsgebot
Leitsatz:1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.

2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.

3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 55.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 53.01 vom 18.07.2002

Rechtsgebiete:GG, Rili 76/207/EWG, EG
Schlagworte:Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung.
Stichwort:Gleichberechtigungsgebot
Leitsatz:1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.

2. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 53.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 54.01 vom 18.07.2002

Rechtsgebiete:GG, Rili 76/207/EWG, EG
Schlagworte:Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung.
Stichwort:Gleichberechtigungsgebot
Leitsatz:1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.

2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.

3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 54.01


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