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Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 548/01 vom 15.04.2003

Rechtsgebiete:Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte-Ost, BeschFG 1985, BGB
Schlagworte:Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten
Stichwort:Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten
Leitsatz:1. § 2 Satz 2 TV Urlaubsgeld Ang-O, wonach Teilzeitbeschäftigte als Urlaubsgeld nur den Teil erhalten, der dem Maß ihrer Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten entspricht, verstößt nicht gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985.

2. Da das tarifliche Urlaubsgeld des Öffentlichen Dienstes auch die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt, ist es zulässig, es anteilig entsprechend dem zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung zu bemessen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 548/01




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