JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gleichbehandlung von identischen Gebührentatbeständen auf beiden Seiten im Rahmen der Ausgleichung
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Gleichbehandlung von identischen Gebührentatbeständen auf beiden Seiten im Rahmen der Ausgleichung |
| Stichwort: | Gleichbehandlung von identischen Gebührentatbeständen auf beiden Seiten im Rahmen der Ausgleichung |
| Leitsatz: | Im Rahmen der Kostenausgleichung sind identische Gebührentatbestände auf beiden Seiten gleich zu behandeln, auch wenn nur von einer Seite diesbezüglich Gebühren angemeldet worden sind (hier: Differenzprozeßgebühr). |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 530/00 | |
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