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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGleichbehandlung von identischen Gebührentatbeständen auf beiden Seiten im Rahmen der Ausgleichung 

Gleichbehandlung von identischen Gebührentatbeständen auf beiden Seiten im Rahmen der Ausgleichung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 530/00 vom 12.07.2001

Im Rahmen der Kostenausgleichung sind identische Gebührentatbestände auf beiden Seiten gleich zu behandeln, auch wenn nur von einer Seite diesbezüglich Gebühren angemeldet worden sind (hier: Differenzprozeßgebühr).

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