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Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten

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LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 1185/04 vom 02.02.2005

Rechtsgebiete:GG, BAT, BGB
Schlagworte:Auslandsschuldienst, Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten, Fürsorgepflicht, Sozialversicherungsbeiträge
Stichwort:Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten
Leitsatz:1. Ist ein angestellter Lehrer für die Dauer eines Einsatzes an einer ausländischen Schule der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 50 Abs. 2 BAT ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt, entfällt damit gleichzeitig die Verpflichtung des Landes zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen Zeitraum.

2. Eine solche Zahlungspflicht folgt auch weder aus Art. 3 Abs. 1 GG noch aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht.

3. Ob der Bund zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Lehrern im Auslandseinsatz verpflichtet ist, bleibt unentschieden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1185/04




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