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Gleichbehandlung im Unternehmen

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 1098/00 vom 15.08.2001

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung
Stichwort:Gleichbehandlung im Unternehmen
Leitsatz:1.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz erstreckt sich betriebsübergreifend auf das gesamte Unternehmen. Sachliche Gründe - wie die Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen oder unterschiedliche wirtschaftliche Situation - können Differenzierungen zwischen Betrieben rechtfertigen (im Anschluss an BAG v. 17.11.1998 - DB 1999, 637 - 639).

2.

Auch aus einer betrieblichen Übung, eine Altersversorgung jeweils erst im Versorgungsfall zuzusagen, kann sich eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ergeben.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1098/00




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