JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage" |
| Stichwort: | Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage" |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber, der aus Anlaß einer Umstrukturierungsmaßnahme als Motivationsanreiz eine freiwillige Leistung gewährt, dabei diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die bereits eine höhere Vergütung als vergleichbare Arbeitnehmer der übrigen Belegschaft beziehen und in einem Betriebsteil arbeiten, der wegen Unwirtschaftlichkeit stillgelegt werden soll. 2. Der entsprechende Differenzierungsgrund ist nicht allein deshalb als unsachlich zu werten, weil bei Beginn der Leistungsgewährung das Mitbestimmungsverfahren über die Teilbetriebsstillegung (§§ 111, 112 BetrVG) noch nicht abgeschlossen war. Aktenzeichen: 1 AZR 509/97 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - I. Arbeitsgericht Krefeld - 5 (2) Ca 1453/96 - Urteil vom 31. Januar 1997 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 369/97 - Urteil vom 20. Juni 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 509/97 | |
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