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Gleichbehandlung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 113/97 vom 25.02.1999

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Gleichbehandlung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Stichwort:Gleichbehandlung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Leitsatz:Leitsatz:

Eine Gemeinde muß Arbeitnehmern die im öffentlichen Dienst tariflich geregelte Zusatzversorgung nicht verschaffen, wenn sie es ablehnen, die übrigen tariflichen Bedingungen für das Arbeitsverhältnis zu übernehmen und auf einer höheren als der tariflichen Vergütung bestehen.

Aktenzeichen: 3 AZR 113/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 25. Februar 1999
- 3 AZR 113/97 -

I. Arbeitsgericht
Elmshorn
- 2c Ca 420/94 -
Urteil vom 31. Mai 1995

II. Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
- 5 Sa 553/95 -
Urteil vom 26. September 1996
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 113/97




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