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Glaubhaftmachung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 273/03 vom 21.04.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Glaubhaftmachung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Stichwort:Glaubhaftmachung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Leitsatz:1. Zur Glaubhaftmachung durch Versicherung an Eides Statt ist eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen erforderlich; die bloße Bezugnahme auf Angaben oder Schriftsätze Dritter ist unzureichend.

2. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis noch vor Fristablauf entfällt und die Nachholung der versäumtenProzesshandlung objektiv möglich und subjektiv zumutbar ist.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 273/03




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