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Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2916/07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Frist, Beschwerde, Abhilfeverfahren, Zurückverweisung
Stichwort:Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Leitsatz:Im Prozesskostenhilfeverfahren sind Erklärungen und Unterlagen des Antragstellers vom Gericht des ersten Rechtszugs auch dann zu berücksichtigen, wenn diese zwar nicht innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist, jedoch noch vor einer Abhilfeentscheidung über die Beschwerde gegen einen zunächst auf das Fehlen der Unterlagen gestützten ablehnenden Beschluss vorgelegt werden.

Lässt das Ausgangsgericht die nachgereichten Unterlagen und Erklärungen bei seiner Abhilfeentscheidung unberücksichtigt, kann das Beschwerdegericht den ablehnenden Beschluss des Ausgangsgerichts auf Antrag des Antragstellers aufheben und die Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückverweisen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2916/07




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