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Glaubhaftmachen

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 360/03 vom 29.09.2003

Fordert die einschlägige Rechtsgrundlage - wie hier § 5 Abs. 1, Abs. 4 der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - einen Antrag und die Glaubhaftmachung von Gründen für eine aus verschiedenen Gründen zulässige Befreiung, so ist für jeden der in Anspruch genommenen Gründe vom Betroffenen ein jedenfalls materiell-rechtlich eigenständiger Antrag gefordert.

Auch nach allgemeinem Verfahrensrecht ist dann, wenn für eine weitere Begründung des Antrags auf anderer Begründungsgrundlage nichts erkennbar und vorgetragen ist, die Behörde regelmäßig nicht verpflichtet, von Amts wegen in die Prüfung einzutreten, ob solche weiteren Gründe bestehen und sie möglicherweise eine dem Antrag entsprechende Entscheidung rechtfertigen.

Zum Befreiungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BefrVO und dem Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller (Rundfunk-)Nutzer (vgl. u.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.6.2000, NJW 2001, 1966).

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