Durch eine besondere Gestaltung der Verpackung oder der Warnhinweise kann eine Verwechselbarkeit des Produkts mit Lebensmitteln und damit eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden. Derartige Warnhinweise sind aber dann nicht geeignet, wenn die Produkte bestimmungsgemäß aus ihrer Verpackung herausgenommen werden müssen. Von da an sind die Warnhinweise nicht mehr erkennbar.