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Gläubigerschutz für Ansprüche aus einem Altersteilzeitanstellungsverhältnis bei Beendigung eines Gewinnabführungsvertrages

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 70/03 vom 08.01.2004

Rechtsgebiete:AktG, HGB, BetrAVG, BGB
Schlagworte:Gläubigerschutz für Ansprüche aus einem Altersteilzeitanstellungsverhältnis bei Beendigung eines Gewinnabführungsvertrages
Stichwort:Gläubigerschutz für Ansprüche aus einem Altersteilzeitanstellungsverhältnis bei Beendigung eines Gewinnabführungsvertrages
Leitsatz:1. Ansprüche aus einem Altersteilzeitvertrag sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Sie sind bei Beendigung eines Gewinnabführungsvertrages sicherbar, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem nach §§ 303 Abs. 1 AktG, 10 HGB maßgebenden Stichtag bestanden hat.

2. Dies gilt allerdings nicht für Ansprüche auf zusätzlichen Nachteilsausgleich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, weil diese der Insolvenzsicherung unterliegen. Es gilt auch nicht für Ausgleichsansprüche zur Abgeltung von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die erst nach dem maßgebenden Stichtag begründet worden sind, weil deren Entstehung noch nicht in dem ursprünglichen Arbeitsverhältnis angelegt war.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 70/03




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